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Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski Amberg
Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
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Rechtsanwältin · Fachanwältin für Verkehrsrecht
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Die Sparten des Verkehrsrechts

Die Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und Verkehrsverwaltungsrecht werden hier näher erklärt.

Die Verkehrsordnungswidrigkeit

2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Das Recht für Ordnungswidrigkeiten regelt und ahndet Verstöße, wie das Parken im Halteverbot, das Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dergleichen. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.

Der Führerschein auf Probe und das Gesetz

Für Fahranfänger, also während der zweijährigen Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung § 24c strenger geahndet. So gilt die 0,0 Promillegrenze am Steuer. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Das Leben und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll gewährleistet werden, deshalb wird Alkohol am Steuer, gerade in der Probezeit als schwerwiegendes Vergehen angesehen. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein Fahrverbot von drei Monaten ist die Folge eines zweiten Verstoßes gegen das Alkoholverbot. Es wird erteilt gemeinsam mit zwei Punkten in Flensburg und 1.000 Euro Bußgeld. Auch eine verkehrspsychologische Beratung ist nun empfohlen. Der dritte Verstoß zieht ein auf 1.500 Euro erhöhtes Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, umgangssprachlich auch gern Verkehrssünderkartei genannt, verwaltet ein Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.

Das Fahreignungsregister in Flensburg und seine Punkte

Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Nach Verstreichen einer bestimmten Frist werden Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) gemäß § 29 StVG wieder getilgt. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt eine Tilgung nach fünf Jahren. Handelte es sich bei dem Alkoholverstoß um einen Straftatbestand, so bleiben die Punkte für zehn Jahre im Register erhalten.

Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen

Mann mit einem Autoschlüssel lehnt Alkohol abMann mit einem Autoschlüssel lehnt Alkohol ab Eine Promillegrenze von 0,5 ist übrigens auch in den meisten EU-Ländern üblich. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.

Unfallfoto mit dem HandyUnfallfoto mit dem Handy Auch wenn in Deutschland die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration liegt, so kann auch ein geringerer Promillewert bei Unfallbeteiligung durchaus zur Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ist das Autofahren für den Beruf unerlässlich, so gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Wird eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille festgestellt, so geht man von absoluter Fahruntüchtigkeit aus, und dies auch dann, wenn kein Fahrfehler oder sonstige Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt wurden. Ab jetzt wird die Trunkenheitsfahrt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat geahndet. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Sowohl als betrunkener Autofahrer als auch als Fahrradfahrer muss man seinen Führerschein abgeben, wenn der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille festgestellt wurde. So entschieden zum Beispiel das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 2323/08) und das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 636/14.NW).

Medizinisch Psychologische Untersuchung – MPU

Hupender Autofahrer im StauHupender Autofahrer im Stau Als Voraussetzung um seinen Führerschein wieder zu erlangen hat man in der Regel eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu bestehen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Man muss keine Aussagen machen über seinen Alkoholkonsum! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.

Das Verkehrsstrafrecht

junge Frau wird von einem Polizisten belehrtjunge Frau wird von einem Polizisten belehrt Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Das Verkehrsstrafrecht ist Teil des Verkehrsrechts und hat als solches die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Verkehrsstraftaten landen darum fast immer vor Gericht. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.

Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet

Röntgenaufnahme eines gebrochenen UnterschenkelsRöntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Da die Versicherung Klarheit braucht wer für den Unfall verantwortlich ist, kann sich eine Schadensabwicklung auch in die Länge ziehen. Die Regulierung des Kfz-Haftpflichtschadens kann einem Anwalt überlassen werden. Seine Kosten trägt die Haftpflichtversicherung in Höhe des Regulierungsanteils. Bei 100 % Regulierung übernimmt die Versicherung die vollständigen Anwaltskosten. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen auch bei der komplizierteren Durchsetzung von Unfallschäden bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes

Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.

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