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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Mietrecht in Traunstein

Leider haben wir keinen Anwalt für Mietrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Traunstein.
Symbolbild Rechtsanwalt

Heinz Blachian

Crailsheimstraße 12, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Bulenda-Weiß

Wasserburger Straße 10, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefan Conrads

Mittlere Hofgasse 8, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Barbara Daumiller

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Jens Andreas Diedrich

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Horst Fembacher

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wasserburger Straße 10, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Fleischmann

Herzog-Otto-Straße 2, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Gertrud Fleischmann

Herzog-Otto-Straße 2, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg Michael Forster

Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefan Gilch

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204
Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Gschwendner

Bahnhofstraße 18, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Benedikt Gschwendner

Bahnhofstraße 18, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Hermann Gutwald

Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Martina Götzl-Kirchner

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Christina Herrmann

Fachanwalt für Familienrecht
Ludwigstraße 22, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Maria-Theresia Huber-Arpé

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Forstmeierstraße 25, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Luise Kammermeier

Crailsheimstraße 12, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Ludwig Kastenbauer

Fachanwalt für Strafrecht|204
Taubenmarkt 11, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Kecht

Fachanwalt für Familienrecht
Maximilianstraße 10, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne K. Kühn

Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Alois Franz Maier

Fachanwalt für Familienrecht|204
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Rudolf Mayer

Sonntagshornstraße 41, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Jakob Mehringer

Maxplatz 5/II, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Miguel W. Moritz

Maximilianstraße 25, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Olschewski

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204
Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc Rager

Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Maria Rudholzner

Ludwigstraße 22 b, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Runge-Rannow

Ludwigstraße 37, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Franziska Schiebusch

Fachanwalt für Erbrecht
Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Florian Schwarzer

Am Triftfeld 25, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Sextl

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Ludwigstraße 17, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Constanze Stichter

Bahnhofstraße 9, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Szesnat

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Stadtplatz 21, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernhard Thaler

Wasserburger Straße 10, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Christoph Wamsler

Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Margit Warneke

Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein
Symbolbild Rechtsanwalt

Monika Wetterer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Mittlere Hofgasse 8, 83278 Traunstein
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Tanja Zipp-Warweg

Fachanwalt für Sozialrecht
Sonntagshornstraße 41, 83278 Traunstein

Infos zu Anwälte Mietrecht in Traunstein
Mietrecht
Mietrecht ©mko - topopt

Mietvertrag - Beratung durch einen Anwalt

Haus geschützt von zwei HändenHaus geschützt von zwei Händen Wohnraum kann in der heutigen Zeit leicht knapp werden. Wer dann die Möglichkeit hat eine Wohnung zu mieten, trifft schnell eine überhastete Entscheidung. Akzeptiert dabei unter Umständen Bedingungen, auf die man sich im Normalfall sicherlich nicht einlassen würde. Von einer Unterschrift unter den Mietvertrag, ohne ihn vorher gelesen zu haben, ist also generell abzuraten. Die Meinung eines Anwaltes für Mietrecht einzuholen ist im Zweifelsfalle klar die bessere Option. In besonderem Maße trifft dies zu, wenn es sich um einen Staffelmietvertrag handeln sollte, oder statt einer detaillierten Abrechnung der Nebenkosten nur ein pauschaler Betrag vereinbart ist.

Wichtig – die Wohnungsgeberbestätigung

Der Einzug eines neuen Mieters ist übrigens der Meldebehörde durch eine Vermieterbescheinigung zu melden und Aufgabe des Vermieters. Der Vermieter hat dabei innerhalb von zwei Wochen zu agieren, da ihm andernfalls nach § 54 BMG ein Bußgeld bis 1000 Euro droht. Darauf muss auch bei einer Untervermietung geachtet werden. In der Meldepflicht steht dann jedoch nicht der Wohnungseigentümer sondern der Mieter der untervermietet. Für den Auszug gilt die Meldepflicht nur in besonderen Situationen, etwa wenn der Mieter ins Ausland zieht.

Neue WEG-Reform

Neue Regelungen ergänzen das Wohneigentumsrecht seit 01.12.2020. Die Änderungen des Reformgesetzes im Überblick. Die Einladefrist zur Eigentümerversammlung hat nun drei Wochen vorher, anstelle der bisher üblichen zwei Wochen, zu erfolgen. Versendet werden dürfen die Einladungen ab nun auch elektronisch per e-mail. Die Begrenzung für eine Beschlussfassung wurde aufgehoben, es ist nun auch bei unter 50 % vertretener Miteigentumsanteile möglich einen Beschluss zu fassen. Als Erleichterung dürfte sich die Möglichkeit der Online-Eigentümerversammlung herausstellen, die es deutlich vereinfacht an der Versammlung teilzunehmen ohne anzureisen. Umlaufbeschlüsse werden ebenfalls vereinfacht. Es ist nun erlaubt per mail, Fax oder sogar WhatsApp abzustimmen. Dies berührt aber die 100 % Zustimmung nicht, sie ist nach wie vor erforderlich. §18 Abs. 4 des neuen WoEigG besagt: „Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen.“ Für bauliche Veränderungen gilt ab sofort der einfache Mehrheitsbeschluss. Es gibt nun auch die Möglichkeit sogenannte „privilegierte bauliche Veränderungen“ durchführen zu dürfen, wenn auch auf eigene Kosten. Dies schließt u.a. so wichtige Umgestaltungen wie Ladestationen für E-Autos genauso ein, wie Maßnahmen gegen Einbruch oder für die Barrierefreiheit. Freiflächen können nun auch zu Sondereigentum erklärt werden, statt wie bisher nur als Sondernutzungsrechte eingetragen zu werden. Bei Unklarheiten bezüglich der neuen WEG Reform hilft ein Anwalt für Mietrecht gerne weiter.

Nebenkosten

Konzeptbild glückliche Familie in MietwohnungKonzeptbild glückliche Familie in Mietwohnung Wenn der Mieter an den Nebenkosten beteiligt werden soll, so muss dies bereits im Mietvertrag vereinbart werden. Die unkomplizierte Lösung wäre eine vertragliche Einigung auf einen Nebenkostenpauschalbetrag. Eine genaue Auflistung ist dann nicht mehr nötig. Die vereinbarte Miete wäre dann bereits die Brutto-Miete. Bei einem sehr viel üblicheren Mietvertrag, mit der Vereinbarung über die Nebenkostenabrechnung, muss dem Mieter eine Abrechnung über die Nebenkosten innerhalb von 12 Monaten zugestellt werden. Ist die Frist abgelaufen muss der Mieter die angefallenen Nebenkosten für den entsprechenden Zeitraum nicht mehr begleichen. Der Mieter hingegen hat auch nach dieser Frist noch Anspruch auf die Rückzahlung seiner eventuell geleisteten Vorauszahlungen. Die Aufschlüsselung, der auf den Mieter umgelegten Kosten, muss auch für Laien zu verstehen sein. Mieter müssen aus der Betriebskostenabrechnung die Aufschlüsselung der Kosten nach Gebäude und Wohnung eindeutig erkennen können. Natürlich dürfen auch die bereits geleisteten Vorauszahlungen des Mieters auf der Abrechnung nicht fehlen.

Welche Kosten können nun auf den Mieter umgelegt werden?

Neben Versicherungen, wie Haftpflichtversicherung oder Sachversicherungen, zählen auch Personalkosten, wie die Hausmeisterkosten oder Gartenpflege, zu den umlagefähigen Kosten. Zusätzliche Versicherungen wie eine Reparaturkosten- Umweltschadens- oder Rechtsschutzversicherung zählen hingegen nicht als umlagefähig. Frau am TelefonFrau am Telefon

Mietminderung – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ein Mietverhältnis läuft nicht immer reibungslos. Nicht nur das Verhältnis zum Eigentümer kann angespannt sein, auch Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft sind möglich. Ab wann ist eine Mietminderung möglich? Ein Mangel an einer Mietsache liegt immer dann vor, wenn der Zustand der Mietwohnung nicht so ist, wie im Mietvertrag festgelegt. Wenn z.B. ein Wasserschaden, oder ein starker Schimmelbefall die Wohnung unbewohnbar macht. Bagatellschäden, wie eine kaputte Hausflurlampe oder ähnliches, sind jedoch keine Gründe für eine Mietminderung. Ist der Mieter selbst für die Entstehung eines Schadens verantwortlich so kann er damit keine Mietminderung begründen. Welche Kürzung rechtens ist, kann nicht generell festgesetzt werden. Je nach Beeinträchtigung sind 100% bei völliger Unbewohnbarkeit der Wohnung, zum Beispiel nach einem Küchenbrand, bis zu 1% bei extremer Verkalkung der Toilette möglich. Der erste Schritt ist jedoch nicht die Mietminderung, sondern der Kontakt zum Vermieter um ihn über den Mietmangel zu informieren, denn diesem muss die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden zu beheben. Erst wenn der Vermieter den Mängel daraufhin nicht beseitigt, ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Auch das „Recht zur Selbstbeseitigung“ steht dem Mieter nun offen, notfalls kann er auch einen Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten gerichtlich einklagen. Ein Anwalt oder eine Anwältin für Mietrecht kann kompetent beraten welcher Weg am schnellsten und zuverlässigsten die Mietwohnung wieder in einen vertragsgemäßen Zustand bringt. Papierhäuser und MünzenPapierhäuser und Münzen

Kündigung durch den Vermieter

Kündigung Mietvertrag Eine Kündigung durch den Vermieter ist möglich, sie muss aber ein berechtigtes Interesse des Vermieters im Kündigungsschreiben mitteilen. Gesetzestexte für die ordentliche als auch die fristlose Kündigung findet man im BGB. Anerkannte Gründe können neben der bekannten Eigenbedarfskündigung auch unregelmäßige Mietzahlungen sein, oder der Mieter kommt seiner Sorgfaltspflicht nicht nach. Der Vermieter muss bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf einige Dinge berücksichtigen. Nicht automatisch alle Familienmitglieder erfüllen die Voraussetzung der besonderen Bindung an den Vermieter um eine Kündigung wegen Eigenbedarf zu rechtfertigen, etwa geschiedene Partner oder Cousins. Auch wenn für eine Eigenbedarfskündigung keine Notlage Voraussetzung ist, so hat der Vermieter doch sicherzustellen, dass es keine freie Alternativwohnung gegeben hätte, die für seine Mietzwecke genauso passend gewesen wäre. Ein Anwalt für Mietrecht hilft bei allen Rechtsfragen, selbstverständlich auch bei Fragen zur Eigenbedarfskündigung.

Die Räumungsklage als letztes Instrument

Einer Wohnungskündigung folgt in aller Regel der fristgerechte Auszug des Mieters. Ein sturer Mieter kann einen Auszug jedoch durchaus verweigern und die Wohnung nicht freiwillig aufgeben. In diesem Fall bleibt dem Vermieter nur der Weg der Räumungsklage. Dem Mieter muss jedoch zuerst noch einmal eine letzte Chance in Form einer Nachfrist gesetzt werden. Ist auch diese zweite Frist tatenlos verstrichen, so kann der Vermieter nun Räumungsklage erheben. Einer Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher steht nun nichts mehr im Weg. Nehmen Sie in solchen Situationen gerne die Hilfe eines Anwaltes für Mietrecht in Traunstein in Anspruch.

Die Kündigung der Mietwohnung durch den Mieter

Um seinen Mietvertrag zu beenden muss man über seinen Inhalt und die vereinbarten Kündigungsfristen genau Bescheid wissen. Wohnmietverträge haben meist die gängigen Kündigungsfristen. Diese Fristen sind gesetzlich geregelt und betragen drei Monate zum Monatsende oder zum Quartal. Soll bei einer Kündigungsfrist der angefangene Monat mitzählen, so muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung eingegangen sein. Eine Kündigung des Mieters bedarf keines Grundes um rechtswirksam zu werden. Im Schreiben muss das Wort Kündigung enthalten sein und es muss vom Mieter handschriftlich unterschrieben werden. Bei Wohngemeinschaften ist zusätzlich darauf zu achten, dass eine Kündigung nur wirksam ist, wenn alle Unterzeichner des Mietvertrages auch auf der Kündigung unterschreiben. Zu beachten ist außerdem die Art und Weise der Übermittlung, denn eine Kündigung per Fax, Mail oder gar SMS ist nicht rechtens. Die Kündigung muss schriftlich und per Post oder persönlich übermittelt werden. Damit das Kündigungsschreiben seinen Empfänger pünktlich erreicht, schickt man es per Einschreiben mit Rückschein oder übergibt es persönlich. Dies stellt sicher, dass der Empfänger das Schreiben in Empfang genommen hat, darauf wäre bei einer persönlichen Übergabe ebenfalls zu achten. Dadurch kann später belegt werden, dass die Kündigung fristgerecht zugestellt wurde. Jedoch ist dies nicht der einzige Streitpunkt der zum Ende eines Mietverhältnisses auftauchen kann. Die Frage, ob es sich um eine Abnutzung oder bereits um eine Beschädigung einer Sache, wie etwa dem Parkett, handelt, ist zu klären und damit die Frage wer für die entstehenden Kosten aufkommt. Gerade beim Auszug kommt zu Tage, wie unterschiedlich die Meinungen von Mieter und Vermieter tatsächlich sein können. An der Abnahme der Mietwohnung hängt, als Druckmittel des Vermieters, meist die Rückzahlung der Mietkaution. Tatsächlich ist normalerweise der Vermieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Jedoch kann, und in den meisten Fällen wird das so sein, im Mietvertrag etwas anderes vereinbart werden. Diese Vereinbarungen heißen dann Schönheits- oder Kleinreparaturklausel gem. § 28 II. BV (Berechnungsverordnung). Eine Reparatur gilt jedoch, lt. diverser Grundsatzurteile, nur bis zu einem max. Betrag von 100 Euro als Kleinreparatur, höhere Rechnungsbeträge dürfen deshalb auch nicht anteilsmäßig auf den Mieter übertragen werden, da es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur handelt. Ob getroffene Vereinbarungen im Mietvertrag rechtens sind, kann ein Mieter bei einem Anwalt für Mietrecht erfahren. Seine Hilfe spart Nerven und in vielen Fällen auch Geld, nämlich dann, wenn es um drohende Prozesskosten geht. anwaltsuche.de hilft Ihnen durch die Möglichkeit einer kostenlosen Kontaktaufnahme zu einem Anwalt in Traunstein.

Mietwucher – überzogene Mietforderungen

Der Paragraph 291 Strafgesetzbuch beschäftigt sich mit dem Umstand des Wuchers. Wucher umfasst demnach alles, was das finanzielle Ausnützen einer Person bedeutet, die, durch z.B. eine Notlage, oder auch nur durch Unerfahrenheit, im Nachteil ist. Grundsätzlich darf ein Vermieter eine Mieterhöhung durchaus durchführen. Der Vermieter muss sich dabei allerdings an die Kappungsgrenze (maximale Mieterhöhung) von max. 20 % halten und zusätzlich höchstens alle drei Jahre eine Erhöhung festlegen. Dabei hat sich der Vermieter an die ortsübliche Vergleichsmiete zu halten. Weiterhin bietet die Vergleichsmiete bei einer vermuteten Mietpreisüberhöhung eine Leitlinie, denn die geforderte Kaltmiete darf nicht 20 % über der ortsüblichen Miete liegen. Um Mietwucher zu erkennen, nützt man ebenfalls die Vergleichsmieten, ist der festgelegte Mietpreis über 50 % der durchschnittlichen, ortsüblichen Miete, so liegt Mietwucher vor. Es ist zusätzlich die Ausnützung einer Zwangslage von großer Bedeutung, die beispielsweise dann eintritt wenn der Mieter nicht in der Lage ist ein anderes Mietobjekt zu finden. Oft ist aber gerade dies schwer nachzuweisen. Das Landgericht Hamburg hat, in einem mehrere Jahre andauernden Rechtsstreit nun ein wichtiges Urteil für gerechtere Mieten gefällt. Im betroffenen Fall ging es um reparaturbedürftige Wohnungen, die dem Job-Center Hamburg für Harzt-IV Empfänger vermittelt wurden. Das Jobcenter ging nach Bekanntwerden der Umstände vor Gericht und obsiegte. Die Miete wurde neu berechnet, der zu viel bezahlte Betrag von 52.000 Euro musste zuzüglich Zinsen zurückerstattet werden. Zusätzlich wurde das Unternehmen dazu verpflichtet die Mieten auf ein angebrachtes Maß zu senken. Nicht zuletzt werden so auch Asylbewerber geschützt vor ähnlichen ausbeuterischen Notlagen. Menschen in Not werden leider immer wieder an Menschen geraten, die diese Situationen schamlos ausnützen. Die Betroffenen wehren sich oft nicht, da sie sich durch ihre geleistete Unterschrift in einer ausweglosen Situation wähnen. Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Mietrecht an und lassen Sie ihn prüfen ob und welcher Weg aus Ihrer Notsituation möglich ist. Erkennt das Gericht am Ende den Mietwucher an, so ist alles Unterschriebene nichtig und der geschlossene Vertrag ungültig. Machen Sie sich kundig bei ein Anwalt oder einer Anwältin ob in Ihrem Fall die Miete zu mindern ist. Minimieren Sie das Risiko für sich durch den Rat eines versierten Anwaltes oder einer Anwältin. Unter Umständen ist es richtig zunächst mit dem Vermieter über die drohende Mietminderung zu verhandeln. Der Vermieter muss innerhalb einer Frist die Gelegenheit bekommen den Mangel zu bekommen.

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