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Rechtsanwalt Stefan Brieger Berlin
Rechtsanwalt Stefan Brieger
Brieger Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht
Pistoriusstraße 149, 13086 Berlin
030 - 81612690
Kontaktformular

Rechtsanwalt Stefan Brieger – Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin. Sie stecken in versicherungsrechtlichen Schwierigkeiten? Sie möchten einen Versicherungsvertrag abschließen oder haben Probleme bei der Schadensregulierung? In allen Angelegenheiten, die Versicherungen betreffen, können Sie sich an mich wenden. Ich werde Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sie erreichen uns entweder telefonisch über die Kanzleinummer oder über das Kontaktformular auf meinem Profil. Hinterlassen Sie bitte eine Nachricht und Ihre Telefonnummer. Ich melde mich umgehend zurück. Beruflicher Werdegang. Von 1989 bis 1993 absolvierte ich mein rechtswissenschaftliches Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin. Während dieser Zeit war ich außerdem wissenschaftlicher Mitarbeiter der Volkskammerkommission zur Aufarbeitung des Unrechts der DDR. Im Jahre 1996 gründete ich die Brieger Rechtsanwaltskanzlei. Elf Jahre später wurde mir der Fachanwaltstitel für Versicherungsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen. In diesem Rechtsgebiet verfüge ich über besonders vertieftes theoretisches Wissen und über jahrelange praktische Erfahrung. Mein Tätigkeitsschwerpunkt: das Versicherungsrecht. Das ...mehr
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Versicherungsrecht
Versicherungsrecht ©freepik - mko

Die Sparten des Versicherungsrechts

Auto mit eingedrückter Frontpartie und verbogener MotorhaubeAuto mit eingedrückter Frontpartie und verbogener Motorhaube Die staatliche Absicherung durch Versicherungen wie der Kranken- oder Rentenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Daneben gibt es jedoch eine Vielzahl freiwilliger privater Versicherungen. Diese privaten Versicherungen unterliegen dem Versicherungsrecht. Das Versicherungsrecht findet man im Zivilrecht. Weitestgehend sind die Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Alles ist versicherbar.

50 Euro Scheine in Gesäßtasche50 Euro Scheine in Gesäßtasche Expertenmeinungen legen immer mal wieder offen, welche Versicherungen in unterschiedlichen Situationen nötig sind und welche nicht. Jeder sollte unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Oben eingestuft werden auch Versicherungen wie die Auslandsreisekrankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Risikolebensversicherung. Die Tierhalterhaftpflicht ist in einigen Bundesländern Vorschrift, ist sie es nicht, so wäre es eine als wichtig erachtete Versicherung für Hundebesitzer. Verfügt man über Wohn- oder Hauseigentum, sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht hat schon manchem Bauherren schlaflose Nächte erspart. Hier gibt es auch eine mögliche Erweiterung durch die Elementarschadenversicherung. Selbstständige sollten sich Gedanken über eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung machen. Ob eine Vollkaskoversicherung nötig ist, das hingegen ist individuell abzuklären. Es fallen hier allerdings sehr hohe monatliche Beiträge an. Eine Zahnzusatzversicherung macht wiederum nur Sinn, wenn man sie regelmäßig benötigt. Die Rechtsschutzversicherung ist nützlich, wenn man gezielt einen Rechtsbereich abdecken möchte. Durch die Unübersichtlichkeit des Leistungsumfanges von Versicherungen, kann es auch passieren, dass man sich doppelt versichert. Deshalb ist es wichtig seine Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung eingehend auf ihr Leistungsangebot zu prüfen ehe man sich beispielsweise auch noch gegen Glasbruch versichern lässt. Als nicht sinnvoll werden auch Sterbegeldversicherung oder Restschuldversicherung eingestuft. Man ist gut beraten, sich beim Abschluss einer Versicherung einen eigenen Rechtsbeistand zu nehmen. Jede Versicherung hat ihrerseits selbstverständlich auch eine eigene Rechtsabteilung. Geht es vor Gericht, vertritt Sie ein Rechtsanwalt in Berlin Hohenschönhausen mit Schwerpunkt Versicherungsrecht.

Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Frau rauft sich die Haare vor ComputerFrau rauft sich die Haare vor Computer Entsteht dem Versicherten ein Schaden, der im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist, so wird eine zuverlässige Versicherung diesen Schaden in vereinbarter Höhe begleichen. Eventuell wird sie vorher eine Prüfung veranlassen. Ob geprüft wird hängt meist von der Höhe der Versicherungsleistung ab. Diese Prüfung darf jedoch nicht unverhältnismäßig lange dauern. Kommt die Versicherung mit ihren Leistungen in Verzug, so hat sie zusätzlich deren Verzugsschaden zu begleichen. Auch die Honorarkosten für den engagierten Rechtsanwalt können in diese Summe mit einfließen. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen, denn bei schneller Einigung kann es auch vorkommen, dass man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt. Als erstes sollte man seine Versicherung schriftlich zur Begleichung der Leistung mahnen. Ein Grund für die Verzögerung könnte ein sich negativ auswirkender HIS-Eintrag des Versicherungsnehmers sein. HIS (Hinweis- und Informationssystem) kann man sich wie die Schufa vorstellen, auch sie dient der Aufdeckung von Missbrauch, in diesem Fall Versicherungsbetrug. Lassen Sie einen Ombudsmann vermitteln. Dieser ist kostenlos und vermittelt zwischen den Vertragsparteien. Informieren Sie die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht). Immer wieder berichten die Medien von Versicherungen, die gerechtfertigte Zahlungen über Jahre hinaus verschleppen. Letztendlich hilft dann nur die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Versicherungsrecht in Anspruch zu nehmen. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Versicherungsrecht in Berlin Hohenschönhausen.

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