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Rechtsanwalt für Zivilrecht in Berlin Spandau

Rechtsanwalt Andreas König Berlin
Rechtsanwalt Andreas König
Ackerstraße 18, 13585 Berlin
030/3755571
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Andreas König, Ihr Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht in Berlin . Bei allen Fragen rund um das Mietrecht und weitere Rechtsgebiete bin ich Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner. Lassen Sie mich Ihnen in diesem weitgefächerten Themenfeld bei der Lösung Ihrer Probleme behilflich sein. Sie können mich jederzeit erreichen. Hinterlassen Sie einfach eine Nachricht über das Kontaktformular auf meinem Profil. Ich melde mich dann umgehend zurück und wir können in Ruhe über Ihr Anliegen sprechen. Was kann ich Ihnen bieten?. Ich bin seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1991 ein engagierter und kompetenter Rechtsanwalt. Durch meine regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen garantiere ich Ihnen eine Beratung, die stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist. Profitieren Sie von meiner langen und intensiven Berufserfahrung! Das Mietrecht – mein Spezialgebiet. Sie haben eine unverhältnismäßige Mieterhöhung erhalten oder Ihr Vermieter verlangt von Ihnen, die Kosten für fragliche Schönheitsreparaturen zu übernehmen? Sie möchten eine Räumungsklage durchsetzen? ...mehr
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Infos zu Anwälte Zivilrecht in Berlin Spandau
Frau ärgert sich mit Telefon in der Hand
Frau ärgert sich mit Telefon in der Hand ©freepik - mko

Überblick über das Zivilrecht

Vom Zivilrecht geregelt wird die Rechtsbeziehung zwischen Bürgern oder juristischen Personen, also Unternehmen oder Vereinen. Privates Recht ist vom öffentlichen Recht klar abgegrenzt Das Privatrecht ist überwiegend im BGB zu finden.

Privates und öffentliches Recht – die Unterschiede

Das Zivilrecht basiert auf dem Grundsatz, dass der Staat den freien Willen seiner Bürger achtet. Es ist dem Einzelnen also grundsätzlich freigestellt, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten. Etwa durch einen abgeschlossenen Vertrag. Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Personen oder Parteien - also ihre Rechte und Pflichten. Das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern regelt dann das öffentliche Recht.

Am Beispiel den Unterschied erklärt

Ein Freund leiht einem Bekannten oder Verwandten Geld. Der Verwandte verweigert die vereinbarte Rückzahlung. Muss man vor Gericht um sein Geld wieder zu bekommen, so ist in diesem Streit zwischen zwei Privatpersonen ganz klar das Zivilrecht anzuwenden. Das öffentliche Recht hingegen wird bemüht, wenn die Schulden dem Staat gegenüber bestehen. Etwa einer Finanz- oder Verwaltungsbehörde. Als Beispiel könnte hier das Begleichen einer Steuerschuld genannt werden.

Die vielen Fachrichtungen des Privatrechts

Das Zivilrecht hat sehr viele Fachbereiche. Dies ist auch der Grund warum Anwälte für Zivilrecht sich meist auf ein Fachgebiet spezifizieren. Einige davon sind beispielsweise das Familienrecht, das Erbrecht oder auch das Handelsrecht, welches wiederum genau genommen zum Sonderprivatrecht gehört. Ein Anwalt für Zivilrecht vertritt Ihre zivilrechtlichen Ansprüche mit viel Durchsetzungsvermögen und Effizienz, sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht. Unser Rat: schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Zivilrecht in Berlin Spandau.

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