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Fachanwalt Erbrecht Ein Fachanwalt für Erbrecht ist ein ausgewiesener Spezialist, der sich nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt geraume Zeit mit seinem Fachgebiet beschäftigt und dort intensive Erfahrungen gesammelt, Kenntnisse nachgewiesen und Prüfungen abgelegt hat. Oft übernehmen Fachanwälte außerhalb ihres Fachgebietes keine Mandate (mehr). Ganze Kanzleien spezialisieren sich auf ein einziges Rechtsgebiet; Erbrechtskanzleien, Arbeitsrechtskanzleien usw. Die Berechtigung, den Fachanwaltstitel zu führen, kann ein Rechtsanwalt in aktuell 21 Rechtsgebieten erwerben. Rechtsanwälte sind dagegen eher Generalisten, die sich allgemein im Recht und zusätzlich in mehreren Fachgebieten/ Rechtsgebieten gut auskennen. Bei beiden ist man mit seinen Rechtsanliegen im Erbrecht in der Regel bestens aufgehoben.

Diese Bereiche regelt das Erbrecht

Das Erbrecht regelt alle Rechtsthemen rund um das Erben und das Vererben. Es beschäftigt sich mit einem sensiblen Bereich: Für den Vererbenden geht s um das Ende seines Lebens und den persönlichen Regelungen danach; für den Erbenden geht es um die Hinterlassenschaft und das Vermächtnis eines Verstorbenen und vielleicht sehr geliebten Menschen. Nur ca. 30 Prozent aller Deutschen nehmen das Vererben ernst und hinterlassen ein Testament, ihren letzten Willen. In den verbleibenden 70 Prozent der Erbfälle wird das Erbe nicht durch den letzten Willen eines Verstobenen geregelt sondern durch die gesetzlichen Erbregelungen. Vererbende haben aber auch die Möglichkeit, ihre Nachlassangelegenheiten in einem Erbvertrag zu regeln.

Jeder Erbberechtigte kann sein Erbe ausschlagen

Eines der wichtigsten Themen im Erbrecht: Will man überhaupt erben - oder lässt man es besser? Jeder Erbberechtigte kann sein Erbe ausschlagen. Häufiger Grund: Der Vererbende hat sein Vermögens-Management nicht mehr durchblickt; er vererbt Schulden, Kredite und eine chaotische Buchführung an seine Nachwelt. Nach den Regeln der Erbenhaftung haftet ein Erbberechtigter grundsätzlich für alle Verbindlichkeiten aus dem Nachlass (sogar mit seinem Privatvermögen!) - es sei denn, er verzichtet auf das Erbe. Das muss innerhalb einer bestimmten Frist geschehen. Wer sie verstreichen lässt, erbt auf jeden Fall - auch die Schulden. Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz können - je nach Fall - Wege aus dieser Klemme aufzeigen. Auch hier gelten Fristen, auch hier ist Sachkenntnis unabdingbar.

Die Bedeutung des Testaments

Hinterlässt der Verblichene ein Testament, ist das Nachlassgericht für die Testamentseröffnung zuständig. Es beraumt einen Termin an, zu dem alle Erbberechtigten geladen werden. Hier wird der letzte Wille des Erblassers kundgetan. Nachlassgerichte stellen einen Erbschein aus, mit dem sich die die Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers ausweisen können. Dies ermöglicht ihnen, anstehende dringende Angelegenheiten zu erledigen. Will man das Erbe nicht antreten, so ist auch das Nachlassgericht darüber zu informieren. Ein Testament kann jeder mündige Bürger ohne amtliche Unterstützung verfassen ("errichten"). Allerdings ist dessen Gültigkeit von hohen formalen Anforderungen abhängig. Werden sie nicht beachtet, ist ein Testament leicht anzufechten. In besonderen Ausnahmesituationen ist es auch möglich, ein Testament im Beisein von Zeugen mündlich abzugeben - das Nottestament.

Vererben und Enterben, den Pflichtteil erben

Jeder Vererbende darf nach seinem freien Willen entscheiden, was mit seiner Hinterlassenschaft geschehen soll. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Erbberechtigte erben immer. Selbst dann, wenn durch das Testament ihre Enterbung verfügt wird, erben sie immer mindestens ihren sogenannten Pflichtteil. Den Pflichtteil erben immer Eltern, Kinder und Ehepartner des Erblassers.

Ein Testament anfechten - wann dies möglich ist

Anfechten kann man ein Testament nur dann, wenn triftige Gründe dafür vorliegen, wenn z.B. vermutet werden kann, dass der Vererbende beim Verfassen des Testaments nicht testierfähig war (nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte). Welche Gründe für eine Testaments-Anfechtung gelten, gibt das Gesetz vor. Wer anfechten will, muss außerdem dazu berechtigt sein - er muss in irgendeiner Weise vom Erbe betroffen sein. Die richtige Adresse für die Anfechtung eines Testaments und für Erbauseinandersetzungen ist das Nachlassgericht. Erbrechts-Problematiken sind ohne juristische Kenntnisse / Unterstützung kaum zu stemmen. Neben allen Fragen um Vermächtnis und Testament des Erblassers stehen immer auch steuerrechtliche Probleme im Raum und wollen gelöst werden, beim Erben wie beim Vererben. Erbauseinandersetzungen drohen, Erbengemeinschaften vertragen sich nicht - hier kann ein Fachmann weiterhelfen, der mit der Materie vertraut ist. Einen Fachanwalt für Erbrecht finden Sie ganz einfach hier.


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