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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 25.05.2023 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 1644 mal gelesen)

Camping mit Wohnmobil: Worauf muss ich achten?

Familie in den Ferien sitzt vor einem Wohnmobil Familie in den Ferien sitzt vor einem Wohnmobil © freepik - mko

Urlaub mit dem Wohnmobil boomt. Doch was viele Camper nicht wissen: Wo ist Camping mit dem Wohnmobil erlaubt und wo darf auf keinen Fall gecampt werden? Was droht bei Wild-Campen? Welchen Führerschein benötigt man für ein Wohnmobil? Wie schnell darf man damit fahren? Welche Versicherung haftet bei einem Einbruch ins Wohnmobil? Und was müssen Dauercamper beachten?

Wo ist Camping im Wohnmobil erlaubt?


Camping im Wohnmobil ist in Deutschland nur auf eigens dafür ausgewiesenen Flächen oder Campingplätzen erlaubt. Das Übernachten in einem Wohnmobil auf einem öffentlichen Platz außerhalb eines Campingplatzes ist grundsätzlich verboten. Nur wer zu müde ist, um seine Weiterfahrt verkehrstüchtig fortzusetzen, darf sein Wohnmobil kurz auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen und schlafen.

Camper, die ein Wohnmobil in der freien Natur außerhalb eines Campingplatzes abstellen und mehrere Nächte dort übernachten, riskieren ein Bußgeld wegen sog. Wildcampens, das je nach Bundesland empfindlich hoch ausfallen kann.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie durften für Camper Parkverbote für Wohnmobile aufgestellt werden, die die Nutzung des Wohnmobils einschränken, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg (Az.7 B 842/20 und 7 B 859/20).

Welcher Führerschein ist für ein Wohnmobil notwendig?


Wohnmobile von bis zu 3,5 t können mit dem Führerschein der Klasse B oder BE gefahren werden. Wer vor 1999 einen Führerschein der Klasse 3 gemacht hat, kann berechtigt sein ein Wohnmobil von bis zu 7,5 t zu fahren. Alle Führerscheininhaber, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, brauchen die Klasse C oder C1, um ein Wohnmobil bis zu 7,5 t steuern zu dürfen.
Campern, denen erforderliche Fahrerlaubnis fehlt, riskieren eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Wie oft müssen Wohnmobile zur Hauptuntersuchung?


Der Halter eines Wohnmobils trägt die Verantwortung dafür, dass die gesetzlichen Pflichtprüftermine eingehalten werden. Nach einer Entscheidung des VG Koblenz (Az. 5 K 916/13.KO) müssen Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen spätestens sechs Jahre nach ihrer Erstzulassung jährlich zur Hauptuntersuchung.

Wie schnell darf man mit einem Wohnmobil fahren?


Bei Wohnmobilen von bis zu 3,5 t ohne Anhänger gelten die Vorschriften, die auch für Personenkraftwagen gelten. Das bedeutet, wenn die Geschwindigkeit nicht durch Verkehrsschilder begrenzt wurde, gibt es für sie keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen. Allerdings sollte die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten werden. Außerorts darf ein Wohnmobil von bis 3,5 t höchstens 100 km/h fahren. Für Wohnmobile mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 t gilt außerorts ein Tempolimit von 80 km/h. Wohnmobile über 7,5 t dürfen außerorts nicht schneller als 60 km/h fahren. Innerorts gilt für alle Wohnmobile das Tempolimit 50 km/h.

Überschreitet der Fahrer eines Wohnmobils diese Geschwindigkeitsbeschränkungen droht ein Bußgeld zwischen 30 und 680 Euro.

Wer haftet für den Unfall, wenn ein Wohnmobil für einen Tunnel zu groß ist?


Camper, die mit einem Wohnmobil in einen Tunnel oder eine Unterführung fahren, die für das Wohnmobil zu niedrig ist und es kommt deshalb zu einem Unfall, erhalten den Schaden nicht von seiner Kaskoversicherung ersetzt. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Az. 3 U 107/05) und stellt klar, dass der Fahrer nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Einfahrt in den Tunnel habe walten lassen und sich somit grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen muss.

Welche Versicherung haftet bei Einbruch ins Wohnmobil?


Bei einem Wohnmobil handelt es sich nicht um ein Gebäude, daher muss eine Hausratversicherung bei einem Einbruch in ein Wohnmobil nicht für den Einbruchschaden aufkommen. Das entschied sowohl das Landgericht (LG) Hamburg (Az. 332 S 13/01) wie auch das LG Coburg (Az. 33 S 146/01). Camper mit Wohnmobil sind daher Zusatzversicherungen zu empfehlen. Mittlerweile bieten viele Versicherungsunternehmen eigene Wohnmobilversicherungspakte an.

Camper, die ihren Ersatzschlüssel fürs gemietete Wohnmobil im Handschuhfach verstecken, handeln im Falle eines Diebstahls nicht grob fahrlässig, so das OLG Koblenz (Az. 2 U 1513/01). Die Aufbewahrung des Ersatzschlüssels im Handschuhfach sei ausreichend sicher.

Ebenso liegt keine Fahrlässigkeit vor, wenn der Wohnmobil-Schlüssel aufgrund eines Missverständnisses im unabgeschlossenen Wohnmobil liegen bleibt, entschied das OLG Hamm (Az. 6 U 107/21).

Auch nicht grob fahrlässig handeln Camper, die ihre EC-Karte im unbewachten Wohnmobil liegen lassen und zum Strand gehen, so das OLG Frankfurt am Main (Az. 24 U 188/99). Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Karte im Auto besser vor Verlust geschützt war, als am Strand.

Was müssen Dauercamper beachten?


Bei unseren europäischen Nachbarn in Holland oder Frankreich ist das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz oder im Wohnmobil längst üblich. Auch in Deutschland gibt es schätzungsweise 300.000 Camper, die das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit nicht nur auf ihren Urlaub beschränken wollen, sondern dauerhaft im Schrebergarten oder auf dem Campingplatz Quartier beziehen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) (Az. 1 KN 151/15) hat im Rahmen eines Streits um die Änderung eines Bebauungsplans eines Campingplatzes entschieden, dass dauerhaftes Wohnen auf einem Campingplatz gegen die Baubenutzungsverordnung verstößt. Die Änderungen des Bebauungsplans sollte das bereits seit einiger Zeit praktizierte dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz legalisieren. Dem erteilte das Gericht eine Abfuhr: Die Baunutzungeverordnung lasse eine Mischung von Ferienhäusern und Gebäuden zum dauerhaften Wohnen auf einem Campingplatz nicht zu. Campingplätze sind nach der Baunutzungsverordnung Sondergebiete, die der Erholung und nicht dem dauerhaften Wohnen dienen.

Das Schleswig-Holsteinische OLG (Az. 1 Ss-OWi 183/19) stellt klar, dass das Aufstellen und Bewohnen eines Wohnmobils von Campern auf einem öffentlichen Parkplatz eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Naturschutzgesetzes dar stellt, die zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro führen kann.

Dauercamper müssen nach einem Urteil des Niedersächsischen OVG (Az. 9 LB 5/07) Zweitwohnungssteuer zahlen. Betroffen sind Mobilheime, Wohnmobile sowie Campingwagen, die nicht nur vorübergehend auf einem eigenen oder fremden Flecken Erde stehen.

Dauercamper können auch zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen herangezogen werden, entschied das VG München (Az. M 6 K 16.950). Ein Wohnwagen gelte im Sinne des Melde- und Rundfunkrechts als Wohnung, wenn er dauerhaft abgestellt oder nur gelegentlich bewegt wird.

erstmals veröffentlicht am 21.08.2017, letzte Aktualisierung am 25.05.2023

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