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Kategorie: Anwalt Wettbewerbsrecht , 10.08.2017 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 812 mal gelesen)

Der geschützte Obazda - Welches aktuelle Problem Gastwirte mit der EU-Verordnung haben

Der geschützte Obazda - Welches aktuelle Problem Gastwirte mit der EU-Verordnung haben © gornist - Fotolia

Wer einmal in einer bayerischen Wirtschaft essen war, kennt ihn: den Obazden, ein orangefarbener Streichkäse zu Breze und Bier. Seit 2015 ist der Obazda europaweit geschützt. Heißt: Wer den Bierkäse unter diesem Namen selbst herstellen und anbieten möchte, muss eine bestimmte Rezeptur einhalten. Und nicht nur das: Ab 2018 soll ein Kontrollsystem die Einhaltung der Original-Rahmenrezeptur überwachen. Der größte Haken: Alle Hersteller des Obazden, also auch Gastwirte, sollen ihre Kontrolle selbst bezahlen.

Obazda als geografische Angabe eingetragen - was ist das?


Eine geografische Angabe ist die Möglichkeit, die Herkunft eines Produkts genau festzulegen. So soll der Verbraucher sicher sein, dass der Apfelsaft mit "Äpfeln von Streuobstwiesen am Bodensee" auch wirklich nur Äpfel dieser Region enthalten oder ein Obazda eben in Bayern hergestellt wurde.

Auch Rezeptur und Name geschützt


Im Obazda-Fall wurde 2015 von der Schutzgemeinschaft Obazda der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V. nicht nur die geografische Herstellung des Streichkäses, sondern auch die Rahmenrezeptur, sprich ein Gehalt von mindestens 40 Prozent Camembert oder Brie, geschützt. Seither darf der Obazda nur in Bayern und nur mit dieser Rahmenrezeptur hergestellt werden. Außerdem ist die Bezeichnung Obazda und die Varianten Obatzda, Obatzder oder andere Kreationen mit "...bazda" geschützt.

Unwillige Gastwirte mussten Obazda umbenennen


Hersteller - also auch Gastwirte - mussten seither den Käse umbenennen, wenn die Rezeptur inhaltlich abwich. Damit nicht genug: Für die verbliebenen Hersteller hat sich die Schutzgemeinschaft nun auch noch ein Kontrollsystem einfallen lassen.

Kontrollsystem für Obazda - Gastwirte sollen zahlen


Wer weiterhin in Bayern einen Original-Obazda herstellen und vertreiben möchte, muss sich ab 2018 einem Kontrollsystem unterwerfen. Dazu soll mit der zuständigen Kontrollstelle ein Kontrollvertrag geschlossen werden. Im Kopf hat man offiziell eine erstklassige Vermarktung des Streichkäses. Die "Zeche" sollen derzeit aber die bayerischen Hersteller, sprich Gastwirte und Restaurantbetreiber, bezahlen. Alternativ könnten diese auch einen industriell und EU-korrekten Obazda einkaufen. Doch die Herstellung möchten die Gastwirte gar nicht abgeben - ein selbstgemachter Obazda ist vielerorts Aushängeschild sowie Markenzeichen für gute bayerische Küche - nur die Kontrollgebühren von zirka 300 Euro jährlich soll es ihrer Meinung nach nicht geben. Im September soll ein Schlichtungsgespräch zwischen Gaststättenvertretung und Bayerischer Landesanstalt für Landwirtschaft entscheiden, wie es mit Obazda & co. weitergeht.

erstmals veröffentlicht am 03.08.2017, letzte Aktualisierung am 10.08.2017

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