anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Verwaltungsrecht , 05.07.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 8925 mal gelesen)

Entzug des Doktortitels: Welche Gründe sind entscheidend?

Entzug des Doktortitels: Welche Gründe sind entscheidend?

Einmal Doktor – immer Doktor? Der Doktortitel wird auf Lebenszeit verliehen, aber er kann bei bestimmten Verfehlungen auch wieder aberkannt werden. So können Zitierfehler oder fehlende Quellenangaben unter Umständen eine Täuschung darstellen, die zum Entzug des Doktortitels führt. Aus welchen Gründen kann der Doktortitel noch aberkannt werden? Und wer hat das Recht den Doktorgrad zu entziehen?

Wie erlangt man einen Doktortitel?


Der Doktortitel oder Doktorgrad ist ein akademischer Grad, der von einer Universität auf Lebenszeit verliehen wird. Um ihn zu erhalten muss eine schriftliche Doktorarbeit zu einem wissenschaftlichen Thema vom Doktoranden veröffentlicht werden. Zusätzlich findet eine mündliche Prüfung an der Universität statt.

Aus welchen Gründen kann der Doktortitel aberkannt werden?


Es gibt verschiedene Gründe warum die Hochschule, die den Doktortitel verliehen hat, ihn wieder entziehen kann. Diese Gründe sind in der jeweiligen Promotionsordnung der Universität sowie dem Hochschulgesetz definiert.

Die häufigsten Fälle, warum der akademische Grad aberkannt wird, sind Täuschung oder Unwürdigkeit.

Wann liegt eine Täuschung vor, die zum Entzug des Doktortitels führt?


Stellt sich bei einer Dissertation im Nachhinein heraus, dass sie Textstellen enthält, die nicht vom Verfasser stammen und die auch keine Quellenangaben enthalten, stellt dies eine Täuschung dar. Es muss grundsätzlich jede fremde Textstelle – auch Fußnoten – gekennzeichnet werden, wenn sie nicht dem eigenen Gedankengut des Autors entsprungen ist. Ein gelegentliches Kennzeichnen von Zitaten reicht nicht aus, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt (Az. 3 K 899/10.DA).

Das Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 C 3.16) in Leipzig stellt klar: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Doktorand bei seiner Doktorarbeit viele Passagen aus fremden Werken ohne Zitat übernommen hat, kann ihm der Doktortitel wegen dieser Täuschung entzogen werden. Im zugrundeliegenden Fall bestand die Doktorarbeit zu mehr als der Hälfte aus fremden Texten. Dies wurde vom Doktoranden nicht kenntlich gemacht. Eine Internetplattform förderte allerdings 327 Verstöße gegen das wissenschaftliche Zitiergebot zu Tage.

Wer in seiner Doktorarbeit gegen das Prinzip der umfassenden Kenntnis und Darstellung der einschlägigen Literatur verstößt, muss mit dem Entzug seines Doktortitels rechnen. Dies entschied auch das VG Gießen (Az. 3 K 2499/17.GI) im Fall eines Mediziners, der Veröffentlichungen, an denen er selbst als Co-Autor mitgewirkt hatte, nicht in seiner Doktorarbeit als Quelle angab. Für das Gericht stellt dies eine Täuschung zur Erlangung des Doktorgrads, die die Universität zum Entzug des Doktortitels berechtigt.
In diesem Sinne entschied auch das VG Frankfurt/Main (Az. 4 K 3919/19.F), dass dem Inhaber eines Doktortitels aus diesen Gründen 25 Jahre nach der Dissertation entzog.

Schon allein das bloße Abschreiben eines Textes legt den Verdacht nahe, dass der Doktorand die erforderliche selbständige wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des Doktorgrads nicht erbracht hat, so das VG Regensburg (Az. RO 9 K 13.1442).

Ebenso entschied das VG Braunschweig (Az. 6 A 102/16) im Fall eines Honorarprofessors, der in seiner Doktorarbeit zum Vergleich verschiedener Laserschweißtechniken Forschungsergebnisses des Laserzentrums Hannover übernommen hatte, ohne dies als Quelle kenntlich zu machen. Für das Gericht ist nur der zum Tragen eines Doktortitels würdig, der bewiesen habe selbstständig wissenschaftlich arbeiten zu können. Wer auf fremde Leistungen zurückgreift und dies nicht kenntlich macht, bleibt diesen Beweis schuldig, so das Gericht.

Wann kann der Doktortitel wegen Unwürdigkeit aberkannt werden?


Wer sich nicht würdig erweist einen Doktortitel zu führen, muss ebenfalls mit dem Entzug des Titels rechnen. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht (Az.1 BvR 3353/13) im Fall eines Physikers klar, dem der Doktortitel wegen manipulierter Forschungsergebnisse entzogen worden war. Unwürdig ist der Inhaber eines Doktortitels - hier im Sinne des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes -, wenn er im hohen Maß gegen die Grundsätze der wissenschaftlichen Praxis verstoßen hat. Datenmanipulation zur Fälschung von Forschungsergebnissen gehöre auf jeden Fall dazu, so das Gericht.

Aber auch ein unwürdiges Verhalten des Doktortitel-Inhabers in moralischer oder strafrechtlicher Weise, kann zum Entzug des akademischen Grads führen.

Wer darf den Doktortitel entziehen?


Der Doktortitel kann von der Hochschule, die den Doktortitel verliehen hat, entzogen werden, wenn entsprechende Gründe nach der Promotionsordnung der Universität sowie dem Hochschulgesetz vorliegen.



erstmals veröffentlicht am 03.07.2018, letzte Aktualisierung am 05.07.2023

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Staat & Verwaltung
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.