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Kategorie: Anwalt Steuerrecht , 11.07.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 1364 mal gelesen)

Doppelte Haushaltsführung: Was ist steuerlich absetzbar?

Doppelte Haushaltsführung: Was ist steuerlich absetzbar? © freepik - mko

Ob doppelte Miete, Fahrtkosten oder Verpflegungsmehraufwand: Wer aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen unterhalten muss, muss tief in die Tasche greifen. Doch bei einigen Kosten kann der Arbeitnehmer das Finanzamt beteiligen. Wann ist eine doppelte Haushaltsführung bei der Steuer absetzbar? Und welche Kosten erkennt das Finanzamt bei der doppelten Haushaltsführung an?

Wann ist eine doppelte Haushaltsführung bei der Steuer absetzbar?


Von einer doppelten Haushaltsführung spricht man bei der Steuer immer dann, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten muss. Er hat dann die Möglichkeit einige Aufwendungen als Werbungskosten bei seiner Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Damit sollen Arbeitnehmer entlastet werden, die aufgrund ihres Jobs auf eine zweite Wohnung angewiesen sind. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass der Arbeitnehmer sämtliche Kosten für zwei Haushalte trägt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) (Az. VI R 26/09). Dies sei zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.

Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass der Arbeitnehmer einen Haushalt an seinem Wohnort und einen beruflich bedingten Haushalt an seinem Beschäftigungsort unterhält.
Wichtig ist auch, wo der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers ist. Bei verheirateten Menschen ist das in der Regel der Wohnort der Familie.

Es spricht aber nicht automatisch gegen eine doppelte Haushaltsführung, wenn ein Ehegatte zusammen mit dem gemeinsamen Kind an seinem Beschäftigungsort wohnt. Entscheidend ist, wo sich der Lebensmittelpunkt der Familie befindet. Ist der an einem anderen Ort, als dem Beschäftigungsort, liegt eine doppelte Haushaltsführung im Sinne des Steuerrechts vor, entschied das Finanzgericht (FG) Münster (Az. 7 K 3215/16 E).

Bei alleinstehenden Menschen hängt der Lebensmittelpunkt von gesellschaftlichen und familiären Beziehungen zum Wohnort ab.
Daneben bestimmen die Dauer der Aufenthalte wie auch die Ausstattung der Wohnung den Lebensmittelpunkt. Ein verheirateter Arbeitnehmer muss mindestens sechs Mal im Jahr an seinem Lebensmittelpunkt sein, ein Single zwei bis drei Mal im Monat.

Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient. Dies hat der BFH (Az.VI R 46/12) entschieden.

Welche Kosten der doppelten Haushaltsführung erkennt das Finanzamt an?


Hat das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung anerkannt, wird jetzt noch geprüft, welche Kosten der Arbeitnehmer steuerlich geltend machen kann.

Umzugskosten


Die notwendigen Kosten für den Umzug zum Beschäftigungsort können als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Dazu gehören auch die Kosten der Wohnungssuche, wie der Maklerlohn oder Fahrtkosten zu Besichtigungsterminen. Wichtig ist, dass ein Nachweis über die Kosten erbracht werden muss.
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Doppelte Miete und Betriebskosten


Die Miete für eine zweite Wohnung, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entsteht, kann der Höhe nach als Werbungskosten geltend gemacht werden, entschied der BFH (Az. VI R 2/11). Dazu gehören auch die Betriebs- und Reinigungskosten für eine Mietwohnung. Allerdings sind diese Kosten begrenzt auf 1.000 Euro im Monat.

Stellplatz- und Garagenkosten


Der BFH (Az. 2012 VI R 50/11) hat ebenfalls entschieden, dass Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen sein können.

Kosten für Einrichtung und Haushaltsartikel


Die Kosten für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel, die für eine Zweitwohnung anfallen, sind in vollem Umfang als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer abziehbar. Dies entschied der BFH (Az. VI R 18/17) und stellt damit klar, dass diese Kosten nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro fallen. Diese Deckelung betreffe nur die Kosten der Unterkunft.

Fahrtkosten


Die Fahrtkosten zwischen der Wohnung am Lebensmittelpunkt und am Beschäftigungsort kann eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer bei der Steuer angesetzt werden.

Der BFH (Az. VI R 29/12) hat entschieden, dass die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn dem Steuerpflichtigen für die Fahrt keine Kosten entstehen. Vom Arbeitgeber steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und steuerfrei gewährte Freifahrten werden aber mindernd auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Verpflegungsmehraufwand


Ein Verpflegungsmehraufwand kann zu Beginn der doppelten Haushaltsführung zeitlich begrenzt auf drei Monate steuerlich geltend gemacht werden, entschied der BFH (Az. VI R 10/08).

Wo beantrage ich die doppelte Haushaltsführung bei der Steuer?


Die Anerkennung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung beantragt man, in dem man bei der Einkommenssteuererklärung die Anlage N unter Werbungskosten – Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung - ausfüllt.

Wie lange kann ich eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen?


Wurde eine doppelte Haushaltsführung erstmal vom Finanzamt anerkannt, gilt diese unbefristet.

Die Miete für eine Wohnung, die ursprünglich zur doppelten Haushaltsführung genutzt wurde, ist auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz abzugsfähig. In diesem Fall als vorweggenommene Werbungskosten, entschied das FG Münster (Az. 7 K 57/18 E).

erstmals veröffentlicht am 10.07.2014, letzte Aktualisierung am 11.07.2023

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