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Kategorie: Anwalt Mietrecht , 07.06.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 2799 mal gelesen)

Elternbürgschaft: Wann haften Eltern für Mietzahlungen?

junges Mädchen am Laptop macht downloads junges Mädchen am Laptop macht downloads © freepik - mko

Studenten und Auszubildende haben es aufgrund ihres geringen Einkommens schwer auf dem hart umkämpften Wohnungsmarkt eine Mietwohnung zu bekommen. Viele versuchen dem Vermieter Sicherheit mit einer sog. Elternbürgschaft zu geben. Was ist eine Elternbürgschaft? Für was und in welchem Umfang haften die Eltern? Kann der Vermieter eine Elternbürgschaft und eine Kaution verlangen? Und wie haften Eltern bei einem Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft?

Was versteht man unter einer Elternbürgschaft?


Mit einer Elternbürgschaft sichern Eltern dem Vermieter zu, dass sie für eventuelle Mietausfälle, Rückstände bei den Nebenkostenzahlungen oder Schäden an der Mietwohnung ihres Kindes aufkommen. Die Zahlungspflicht der Eltern bezieht sich auf alle Ansprüche, die dem Vermieter aus dem Mietverhältnis entstehen. So sind auch ggfs. Räumungskosten von den Eltern zu tragen.

Haben sich Eltern, Kind und Vermieter auf eine Elternbürgschaft verständigt, bedarf es zwei Voraussetzungen damit diese auch wirksam vereinbart wird. Zum einen ist eine schriftliche Bürgschaftserklärung der Eltern nötig und zum anderen muss diese im Mietvertrag dokumentiert werden.

Haften Eltern unbegrenzt für offene Mietzahlungen ihres Kindes?


Ein Mieter ist verpflichtet dem Vermieter für drei Kaltmieten eine Sicherheit zu stellen. Auf diese Höhe beschränkt sich in der Regel auch die Elternbürgschaft, es sei denn, die Eltern bieten freiwillig eine unbegrenzte Bürgschaft an (Bundesgerichtshof; Az. IX ZR 16/90). Dies kann im hart umkämpften Mietmarkt durchaus ein ausschlaggebendes Argument für einen Zuschlag bei der Wohnungsvergabe sein kann. Doch Vorsicht: Eine unbegrenzte Haftung der Eltern ist aber dann ausgeschlossen, wenn sie die unbegrenzte Mietbürgschaft zwar freiwillig stellen, der Vermieter dies aber vorher von ihnen gefordert hat, so das Landgericht Berlin (Az. 65 S 469/13).

Aufgepasst: Bieten Eltern im laufenden Mietverhältnis dem Vermieter eine Mietbürgschaft an, um etwa eine Kündigung des Mietverhältnisses zu verhindern, haften sie unbeschränkt für alle Ansprüche des Vermieters gegenüber ihrem Kind!

Kann der Vermieter eine Elternbürgschaft und Kaution verlangen?


Vermieter dürfen als Sicherheit vom Mieter entweder eine Mietkaution oder eine Bürgschaft in Höhe von drei Monatsmieten verlangen. Der Vermieter darf nicht beides fordern. Nur wenn die Kaution vom Mieter nicht vollständig bezahlt wurde, kann die offene Differenz mit einer Mietbürgschaft bedient werden.

Wie haften Eltern bei einem Mietvertrag in einer Wohngemeinschaft?


Bei einem Mietvertrag in einer Wohngemeinschaft, kommt es im Hinblick auf die Mietbürgschaft darauf an, ob es einen Hauptmieter gibt oder alle WG-Bewohner gesamtschuldnerisch haften. Haften alle Mieter als Gesamtschuldnern, haften die Eltern mit ihrer Bürgschaft auf die gesamte Miete – von allen WG-Bewohnern - und nicht nur auf den Anteil der Miete ihres Kindes.

Wann endet die Mietbürgschaft für die Eltern?


In der Regel endet eine Mietbürgschaft mit dem Ende des Mietvertrages. Es kann auch vereinbart werden, dass sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit endet. Eine Mietbürgschaft kann auch unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen oder angefochten werden. Auch eine Kündigung der Eltern-Mietbürgschaft kann möglich sein.

erstmals veröffentlicht am 23.08.2016, letzte Aktualisierung am 07.06.2023

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