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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 28.08.2020 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 753 mal gelesen)

Führerscheinentzug – Wie kann ich mich wehren?

Führerscheinentzug – Wie kann ich mich wehren? © dma_design - Fotolia

Der Entzug des Führerscheins ist für einen Autofahrer mit eine der härtesten Maßnahmen, die ihm im Hinblick auf seine Teilnahme am Straßenverkehr treffen kann. Aus welchen Gründen kann der Führerschein entzogen werden? Wie geht man am besten dagegen vor? Und wie und wann erhält man den Führerschein wieder zurück?

Wann droht der Entzug des Führerscheins?


Der Entzug des Führerscheins kann aus vielen Gründen erfolgen. Voraussetzung ist in der Regel ein schwerwiegendes oder wiederholtes Fehlverhalten im Straßenverkehr. Dies liegt vor, wenn der Autofahrer acht oder mehr Punkte im Flensburger Straßenverkehrsregister gesammelt hat. Aber auch wiederholtes Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann zu einem Führerscheinentzug führen. Wurde eine Straftat begangen, die in Verbindung mit dem Kraftfahrzeug stand, wie zum Beispiel Unfallflucht, ist der Führerschein ebenfalls weg. Fahranfängern droht der Führerscheinentzug, wenn sie wiederholt sog. A-Verstöße in der Probezeit begangen haben. Als A-Verstoß wird beispielsweise eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h gewertet.

Ansonsten wird bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht der Führerschein entzogen, sondern es wird ein Fahrverbot ausgesprochen.

Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 293/17.NW) hat entschieden, dass einem Autofahrer, der innerhalb von
anderthalb Jahren drei Mal die erlaubte Geschwindigkeit mit seinem Fahrzeug überschritt, die Fahrerlaubnis nicht einfach entzogen werden darf – auch nicht, wenn er ein gefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPG) nicht vorgelegt hat.

Sammelt der Autofahrer aber aufgrund von wiederholtem zu schnell fahren acht oder mehr Punkte in Flensburg, wird der Führerschein einkassiert.

Was ist der Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot?


Ein Fahrverbot kann zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen werden. Der Autofahrer muss seinen Führerschein abgegeben und erhält ihn nach Ablauf der Fahrverbotsfrist von der Behörde wieder zurück. Die Fahrerlaubnis des Autofahrers bleibt bestehen.

Wird der Führerschein entzogen, verliert die Fahrerlaubnis des Autofahrers ihre Gültigkeit. Es wird eine Sperrfrist angeordnet, während der der Autofahrer seine Fahrerlaubnis nicht erneut beantragen kann. Diese Sperrfrist dauert mindestens sechs Monate. Sie kann aber auch für mehrere Jahre oder sogar unbegrenzt andauern, etwa bei Nutzen des Fahrzeugs für Straftaten. Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden. Die Führerscheinbehörde kann dann entscheiden, ob für die Wiedererteilung des Führerscheins weitere Auflagen vom Autofahrer erfüllt werden müssen. Dies kann etwa die Teilnahme an einer Schulung oder einer medizinisch-psychologische Untersuchung sein. Nähere Informationen finden Sie in unserem Rechtstipp „MPU Medizinisch-Psychologische Untersuchung - Der Weg zurück zum Führerschein“.

Führerscheinentzug – Wie geht man dagegen vor?


Der Führerscheinentzug kann durch die Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde erfolgen.

Führerscheinentzug aufgrund einer Behördenentscheidung


Ordnet eine Behörde einen Führerscheinentzug an, erhält der Autofahrer einen entsprechenden Bescheid. Gegen diesen Bescheid kann er Widerspruch innerhalb einer Frist von einem Monat einlegen. Lässt er die Frist verstreichen, ist der Führerscheinentzug amtlich und es kann nicht mehr gegen ihn vorgegangen werden.

Der Widerspruch muss entweder schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde erklärt und begründet werden. Welche Behörde zuständig ist, findet sich in der Rechtmittelbelehrung. Die Behörde wird nach Erhalt des Widerspruchs den Entzug des Führerscheins erneut prüfen. Lehnt sie den Widerspruch ab, bleibt dem betroffenen Autofahrer nur noch Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

In vielen Fällen lohnt sich einen Widerspruch gegen den Entzug des Führerscheins einzulegen. Da die Erfolgsaussichten für einen Laien oft schwer einzuschätzen sind, sollten Sie die Beratung eines Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Er kennt alle Fristen und Formalien und weiß wie ein Widerspruch begründet werden muss, damit er zum Erfolg führt.

Führerscheinentzug aufgrund einer Gerichtsentscheidung


Spricht ein Gericht einen Führerscheinentzug aus, bleibt dem betroffenen Autofahrer als Rechtsmittel die Beschwerde. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat, um von diesem Rechtsmittel Gebrauch zu machen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie kompetent und erfahren, ob dieses Rechtsmittel in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat.

Wie erhält man den Führerschein wieder zurück?


Der Führerschein, bzw. die Fahrerlaubnis, muss erneut bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Dies ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich. Damit dem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis entsprochen wird, müssen alle behördlichen Auflagen, wie etwa eine Schulung oder eine MPU, erfüllt sein. Zudem ist dem Antrag ein aktueller Sehtest, eine Bescheinigung über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort sowie ein biometrisches Passbild beizulegen.

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