anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Versicherungsrecht , 06.07.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 902 mal gelesen)

Zusammenstoß im Supermarkt: Wann gibt es Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Zusammenstoß im Supermarkt: Wann gibt es Schadensersatz und Schmerzensgeld? © stokkete - Fotolia

In der Hektik des Alltags kann es im Supermarkt schnell mal zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Kunden kommen. In den meisten Fällen geschieht dies ohne nennenswerte Folgen. Doch wann haftet der Unfallgegner nach einem Zusammenstoß im Supermarkt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Kundenkollision im Supermarkt mit gesundheitlichen Folgen


Schnell passiert: Zwei Kunden stoßen in einem Supermarkt unabsichtlich zusammen. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 6 U 203/15) kam es zu einer Kundenkollision im Supermarkt, weil eine Kundin beim Abbiegen vom Hauptgang in einen Nebengang einen Schritt zurück machte, um eine Verkäuferin mit einem Palettenwagen vorbeizulassen, ohne sich vorher umzudrehen und zu schauen, ob jemand hinter ihr stand. Zu diesem Zeitpunkt kam aus dem Seitengang eine zweite Kundin und stieß mit der rückwärtsgehenden Kundin zusammen. Die rückwärtsgehende Kundin kam zu Fall und brach sich den Ellenbogen. Sie verlangte daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz von ihrer Unfallgegnerin.

Wie müssen Kunden sich im Supermarkt verhalten?


Das Gericht setzte sich daraufhin mit der Frage auseinander, wie sich Kunden im Supermarkt verhalten müssen, sprich welche Sorgfaltspflichten Kunden im Supermarkt haben. Im Bezug auf die rückwärtsgehende Kundin stellten die Hammer Richter klar, dass diese sich aufgrund des geschäftigen Treibens in einem Supermarkt vor einem Rückwärtsgang mit einem Blick nach hinten hätte vergewissern müssen, dass sie nicht mit anderen Kunden oder Hindernissen zusammenstößt. Da sie dies vor ihrem Rückwärtsgang nicht getan hat, habe sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt.

Doch auch die vorwärtsgehende Kundin hat laut Gericht ihre Sorgfaltspflicht verletzt, weil sie nicht den nötigen Individualabstand zur rückwärtsgehenden Kundin eingehalten habe und sich ihr in einer unangemessen geringen Distanz genähert habe. Nur so sie es schon bei einem Schritt zurück zu einem Zusammenstoß gekommen.

Wer hat Schuld am Zusammenstoß mit dem anderen Kunden?


Laut OLG Hamm haben im vorliegenden Fall beide Kundinnen Schuld am Zusammenstoß und haften daher je zur Hälfte für den Schaden. Die rückwärtsgehende Kundin hätte sich umschauen müssen, da sie mit Hindernissen aller Art in einem Supermarkt zu rechnen habe. Insoweit sei ihr ein Mitverschulden von 50 Prozent am Unfall zu zuschreiben. Aber auch die gestürzte Kundin müsse sich ein hälftiges Mitverschulden anrechnen lassen. Sie hätte auch auf die Bewegung der rückwärtsgehenden Kundin achten müssen, was ebenfalls zu einer Mitschuld von 50 Prozent führt.

Wieviel Schadensersatz gibt es bei einer Kundenkollision im Supermarkt?


Im vorliegenden Fall sprach das OLG Hamm der verletzten Kundin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro sowie einen Haushaltsführungsschaden von 500 Euro zu.

Unser Praxis-Tipp bei einer Kundenkollision im Supermarkt: Rat vom Anwalt einholen!


Wer im Supermarkt mit einem anderen Kunden zusammenstößt und dabei Schäden oder Verletzungen erleidet, sollte sich von einem Anwalt für Zivilrecht beraten lassen, ob und ggfs. wie viel Schadensersatz und Schmerzensgeld ihm zu stehen.

erstmals veröffentlicht am 30.08.2016, letzte Aktualisierung am 06.07.2023

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Schadensersatz & Haftpflicht
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.