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Kategorie: Anwalt Zivilrecht , 21.12.2023 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 2471 mal gelesen)

Jahresende naht: Verjährung von Forderungen verhindern!

Jahresende naht: Verjährung von Forderungen verhindern! © mko - topopt

Aufgepasst: Zum Jahresende drohen Forderungen und Ansprüche zu verjähren. Doch kein Grund zur Panik, es gibt jetzt noch Möglichkeiten eine Verjährung und damit den finanziellen Verlust zu verhindern. Doch welche Ansprüche verjähren in welcher Frist? Wie berechnet man die Verjährungsfrist? Und wie kann man eine Verjährung von Forderungen verhindern?

Was bedeutet Verjährung?


Ansprüche und Forderungen können nicht ewig geltend gemacht werden, sondern nach einer gesetzlich festgelegten Frist sind sie nicht mehr durchsetzbar. Das erscheint sinnvoll, weil alte Ansprüche oft nur noch schwer zu beweisen sind. Die Verjährung bestimmt den Zeitraum, in dem man Ansprüche gerichtlich durchsetzen kann. Dieser Zeitraum ist je nach dem ob es sich um Gewährleistungsansprüche, Ansprüche aus Kaufverträgen, Ansprüche auf Übertragung von Eigentum oder Ansprüche auf Herausgabe von Sachen unterschiedlich lang.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?


In der Regel verjähren zivilrechtliche Ansprüche und Forderungen nach drei Jahren. Dabei beginnt die Verjährung mit dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte dies wusste oder wissen konnte.

Fällt der letzte Tag der Verjährungsfrist auf einen Sonn-, Feier- oder einen Samstag, dann verschiebt sich das Ende der Verjährungsfrist auf den folgenden Werktag.

Welche Ansprüche verjähren schon nach zwei Jahren?


Will ein Käufer bei einer mangelhaften Ware Ansprüche auf Gewährleistung geltend machen, so muss er dies innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Sache tun. Ebenso müssen Ansprüche wegen Mängel aus einem Werkvertrag innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Abnahme des Werks durch den Auftraggeber geltend gemacht werden. Auch für Ansprüche aus einem Reisevertrag – gerechnet ab dem Ende der Reise– gilt die kurze Verjährung von zwei Jahren.

Welche Ansprüche verjähren nach 3 Jahren?


Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem täglichen Leben, wie Ansprüche auf Zahlung aus Kaufverträgen, Werkverträgen und Arbeitslohn beträgt drei Jahre- gerechnet nach Ablauf des Entstehungsjahrs und Kenntnis des Anspruchsberechtigten. Das gleiche gilt für Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung.

Laut Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VIII ZR 349/10) verjähren Schadensersatzansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter nach drei Jahren.

Für welche Ansprüche gilt die Verjährungsfrist von 5 Jahren?


Bei Mängeln an Bauwerken und eingebauten Sachen haben Bauherren fünf Jahre Zeit diese geltend zu machen – gerechnet ab Übergabe der Immobilie.

Welche Ansprüche sind nach 10 Jahre verjährt?


Für den Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs.

Für welche Ansprüche gilt die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren?


Nach dreißig Jahren verjähren etwa Herausgabeansprüche bei Eigentum. Ebenso Forderungen, die durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid rechtskräftig wurden. Nach dieser Zeit verjähren auch Schadensersatzsprüche wegen Körper-, Gesundheits- und Freiheitsverletzungen und familien- und erbrechtliche Ansprüche – immer ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens.

Wie kann man die Verjährung von Forderungen und Ansprüchen verhindern?


Verbraucher die kurz vor Jahresschluss bemerken, dass eine ihnen zustehende Forderung zu verjähren droht, haben mehrere Handlungsoptionen. Wichtig zu wissen ist, dass ein einfaches Schreiben oder eine Mahnung eine Verjährung nicht verhindert.

Verhandlungen führen


Eine erste Möglichkeit die Verjährung von Ansprüchen zu verhindern ist, ernsthafte Verhandlungen mit dem Forderungsgegner zu führen. Hier reicht ein einfaches Schreiben an den Anspruchsgegner nicht aus. Es muss sich erkennbar ernsthaft um eine Lösung des Konflikts bemüht werden.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az. IX ZR 68/08) liegt eine Verhandlung aber schon dann vor, wenn eine Vertragspartei eine Erklärung abgibt, aus der die andere Vertragspartei schließen darf, dass über den Anspruch und seinen Umfang erörtert wird.
Wichtig ist, dass der Gläubiger beweisen muss, dass Verhandlungen geführt wurden. Daher empfiehlt es sich vom Schuldner eine schriftliche Erklärung zu fordern, dass er auf seine Einrede der Verjährung während der Verhandlungen verzichtet.

Hat es Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien gegeben, aber diese wurde nicht weitergeführt, tritt die Verjährung des Anspruchs ein, so der BGH (Az. IX ZR 158/07).

Mahnbescheid beantragen


Die schnellste und sicherste Möglichkeit eine Verjährung am Ende des Jahres zu verhindern ist, einen Mahnbescheid vor dem 31.12. zu beantragen, damit dieser dem Schuldner noch vor Jahresende zugestellt werden kann. Dies geht einfach und schnell per Online-Mahnantrag, der automatisch zum richtigen Mahngericht geschickt wird.

Wichtig: Der Mahnantrag muss nur gestellt werden, um eine Verjährung der Forderung zu verhindern. Er muss vom Antragssteller nicht begründet werden. Der Antrag muss aber richtig und mit der vollständigen Adresse des Schuldners ausgefüllt sein.

Klage einreichen


Weitere Option: Klage einreichen! Mit dem Einreichen einer Klage bei Gericht wird die Verjährung gehemmt. Dies ist allerdings aufwendiger als das Beantragen eines Mahnbescheids, da die Klage begründet werden muss. In welchem Umfang eine Hemmung der Verjährung des Anspruchs durch Klageerhebung eintritt, hängt vom Streitgegenstand, der durch den Klageantrag und die Begründung bestimmt wird. Wenn nur ein Teil des Anspruchs eingeklagt wird, tritt auch nur für diesen Teil eine Hemmung der Verjährung ein.
Ab einer Forderung von 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig und es wird ein Rechtsanwalt zur Klageerhebung benötigt.

Selbstständiges Beweisverfahren einleiten


Geht es um Ansprüche aus Werkmängeln, kann eine Verjährung des Anspruchs auf Vergütung gehemmt werden, wenn der Auftraggeber hinsichtlich der Werkmängel ein selbstständiges Beweisverfahren einleitet.

Beschwerde bei Schlichtungsstelle einreichen


Auch eine Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle oder einem Ombudsmann hemmt die Verjährung eines Anspruchs. Erst nach Anschluss des Schlichtungsverfahrens beginnt die Verjährungsfrist nach sechs Monaten wieder zu laufen.

Musterfeststellungsklage anschließen


Verbraucher, die sich einer bestehenden Musterfeststellungsklage anschließen, in dem sie ihre Ansprüche in einem entsprechenden Klageregister anmelden, verhindern ebenfalls eine Verjährung der Ansprüche.

Braucht man jetzt einen Rechtsanwalt?


Verhandlungen führen, einen Mahnbescheid beantragen oder sich an eine Schlichtungsstelle wenden, kann man zwar ohne anwaltliche Hilfe. Wenn man aber auf der sicheren Seite sein möchte, sollte man einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der erfahren und fachkundig beraten kann, wie man jetzt noch erfolgreich eine Verjährung der Forderungen verhindert.

erstmals veröffentlicht am 03.12.2015, letzte Aktualisierung am 21.12.2023

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