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Kategorie: Anwalt Immobilienrecht , 27.10.2023 (Lesedauer ca. 5 Minuten, 26491 mal gelesen)

Treppenhaus - Was ist erlaubt und was ist verboten?

Treppenhaus - Was ist erlaubt und was ist verboten? © Dron - Fotolia

Kinderwagen, Rollatoren, Fahrräder, Möbel, Schuhe oder Blumentöpfe – was in einem Treppenhaus im Mehrfamilienhaus stehen darf, ist immer wieder ein Anlass zu Streitigkeiten unter den Bewohnern. Doch wie dürfen Bewohner das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses nutzen? Und was kann der Vermieter im gemeinsamen Hausflur verbieten?

Keine Stolperfallen im Treppenhaus – sicherer Zugang muss gewährleistet sein!


Bewohner eines Mehrfamilienhauses haben nicht nur das Recht, ihre Wohnung zu nutzen, sondern auch die Gemeinschaftsflächen des Hauses und damit auch das Treppenhaus. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. V ZR 46/06) in einem Urteil klar. Zweck des Treppenhauses ist allerdings in erster Linie allen Bewohnern einen sicheren Zugang zu ihrer Wohnung ermöglichen. Stolperfallen oder zugestellte Flucht- und Rettungswege sind nicht erlaubt. Die persönliche Nutzung des Treppenhauses ist für die Bewohner daher nur eingeschränkt möglich.

Im Mietverhältnis ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die Mieter im Treppenhaus keinen Gefahren ausgesetzt sind. Er kann im Mietvertrag oder in einer Hausordnung konkret festlegen, was im Treppenhaus erlaubt und was verboten ist. Gleiches gilt für die Eigentümergemeinschaft, die entsprechende Regelungen in der Gemeinschaftsordnung treffen kann. Trotzdem gibt es im Einzelfall immer wieder Unklarheiten, was im Treppenhaus abgestellt werden darf oder wie viel Deko erlaubt ist.

Kann der Vermieter Fahrräder im Hausflur verbieten?


Abgestellte Fahrräder im Treppenhaus behindern oft den Zugang und sind daher immer wieder Anlass für Ärger. Gibt es im Haus einen Fahrradraum, darf in der Hausordnung ein Verbot für Fahrräder im Flur geregelt werden, entschied das Landgericht Hannover (Az. 20 S 39/05). Gibt es keine Möglichkeit das Fahrrad in einem Raum abzustellen, darf der Mieter das Fahrrad mit in seine Wohnung nehmen, so das AG Münster (Az. 7 C 127/93). Wer dabei das Treppenhaus beschädigt, haftet auf Schadensersatz.

Gehört ein Kinderwagen ins Treppenhaus?


Kann der Kinderwagen ohne Probleme mit in die Wohnung genommen werden, gehört er nicht ins Treppenhaus. Ist dies nicht möglich, dürfen Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden, wenn damit keine Rettungswege zugestellt werden. Selbst wenn es einen Abstellraum für Kinderwagen gibt, müssen Mieter diesen tagsüber nicht nutzen, stellt das OLG Hamm (Az. 15 W 444/00) klar. Der Kinderwagen muss erst abends im Abstellraum stehen.

Stellt ein Mieter kurzfristig Mülltüten und einen Kinderwagen im Treppenhaus ab, darf ihm aus diesem Grund nicht gekündigt werden, entschied das AG Berlin-Neukölln (Az.10 C 121/22).

Das kurzfristige Abstellen von Mülltüten und eines Kinderwagens im Hausflur rechtfertigt weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung des Wohnungsmieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

Stürzt ein Hausbewohner, weil er einen Kinderwagen wegschieben will, der im Treppenhaus vor den Briefkästen steht und diese blockiert, haftet dafür nicht der Kinderwagenbesitzer. Ein Kinderwagen, der im Treppenhaus abgestellt wird stellt laut Landgericht (LG) Koblenz (Az. 4 O 213/21) keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar.

Darf ein Rollator im Hausflur abgestellt werden?


Gehbehinderten Menschen ist es nicht zu zumuten ihre Gehhilfe oder ihren Rollator mit in ihre Wohnung in einem oberen Stockwerk zu tragen, entschied das AG Hannover (Az. 503 C 3987/05). Aus diesem Grund kann der Vermieter das Abstellen eines Rollators im Treppenhaus nicht verbieten. Doch auch hier gilt: Rettungswege müssen frei bleiben.

Dürfen Möbel im Treppenhaus stehen?


Schuhschränken, Regalen oder Garderoben im Treppenhaus dürfen keine Stolperfalle sein oder Rettungswege zustellen. Das Bayerische Oberstes Landesgericht (OLG) (Az. 2Z BR 135/97) verlangt schon für das Aufhängen von Kleiderhaken im Treppenhaus die Zustimmung des Vermieters. Auch das Aufhängen einer kompletten Garderobe bedarf nach einer Entscheidung des OLG München (Az. 34 Wx 160/05) der Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft. Ein kleiner Schuhschrank, der niemanden behindert und schon seit Jahrzehnten im Treppenhaus steht, darf aber stehen bleiben, urteilte das Amtsgericht (AG) Köln (Az. 222 C 426/00).

Der Vermieter kann vom Mieter das Entfernen von Möbelstücken aus dem Treppenhaus verlangen. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann der Vermieter ihm deshalb nicht fristlos kündigen, entschied das AG Hamburg (Az. 49 C 209/20). Die Vertragsverletzung des Mieters sei in diesem Fall nicht schwerwiegend genug, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

Kann der Vermieter Fußmatten vor der Wohnungstür verbieten?


Fußmatten vor der Wohnungstür sind häufig ein Stein des geschmacklichen Anstoßes. Das AG Berlin-Neukölln (Az. 7 C 21/03) hat entschieden, dass ein Vermieter das Auslegen von Fußmatten vor der Wohnungstür mietvertragliche verbieten darf.

Dürfen Schuhe vor der Wohnungstür stehen?


Der Mieter hat kein Recht darauf seine Schuhe vor der Wohnungstür im Hausflur abzustellen. Der Vermieter steht insoweit ein Unterlassungsanspruch zu, entschied das AG Frankfurt/Main (Az. 33 C 2354/21). Das Gericht verwies darauf, dass dem Mieter schließlich kein unangemessener Nachteil dadurch entstehe, dass er die Schuhe hinter der Wohnungstür in seiner Wohnung abstellt.

Darf der Mieter Türschilder und Bilder im Treppenhaus aufhängen?


Ein dezentes Türschild mit dem Aufdruck „Herzlich Willkommen“ darf ein Mieter anbringen, entschied das LG Hamburg (Az. 333 S 11/15). Vorausgesetzt es stellt keine Gefahr oder Beeinträchtigung für die anderen Bewohner dar.
Bilder dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters im Treppenhaus aufgehangen werden, entschied das AG Köln (Az. 220 C 27/11).

Sind Blumendeko und Blumentöpfe im Hausflur erlaubt?


Große Dekorationen oder Blumen-Arrangements sind im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses nicht erlaubt. Eine solche Nutzung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hinaus, entschied das AG Münster (Az. 38 C 1858/08) im Fall einer Erdgeschoss-Mieterin, die den gemeinsam genutzten Flur und das Treppenhaus mit zahlreichen Dekorationsartikeln dekoriert, Lampen ausgetauscht und vor ihre Wohnungstür eine auffällige Fußmatte in Form einer amerikanischen Flagge ausgelegt hatte. Der Vermieter hat das Recht Blumentöpfe und Deko im Treppenhaus zu untersagen, selbst wenn er es vorher jahrelang geduldet hat, entschied das AG Frankfurt/Main (Az. 33 C 3648/17).

Nach einem Urteil des AG Münster (Az. 3 C 2122/03) kann ein Mieter die Miete nicht mindern, wenn der Vermieter im Treppenhaus eine Madonna-Figur aufstellt. Eine solche Figur führe auch bei einem protestantischen Mieter zu keinem "besonderen Schock", der eine Gebrauchsuntauglichkeit der Wohnung begründen würde. Allein Überempfindlichkeiten gäben kein Recht zur Mietminderung, so der Münsteraner Amtsrichter.

Müssen Mieter Gerüche im Treppenhaus hinnehmen?


Ob Essensgerüche, Zigarettenqualm oder Müllgestank: Gerüche im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses bietet oft Anlass zum Streit unter den Bewohnern.

Dringen dauerhaft schlechte Gerüche aus einer Wohnung in das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses und sogar in die Wohnungen anderer Mitbewohner, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Wann unzumutbare Geruchsbelästigungen vorliegen, muss im Einzelfall durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden, so lautet eine Entscheidung des LG Berlin (Az. 65 S 296/10).

Ein Mieter darf seine Wohnung nicht über das Treppenhaus lüften. Im zu entscheidenden Fall stellte das AG Saarbrücken (DWW 94, 186) fest, dass ein Vermieter unzumutbaren Gestank der aus einer Wohnung drang, nicht hinnehmen muss.

Der BGH (Az. VIII ZR 186/14) hat entschieden, dass eine Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch, die ein Mieter durch einfache und zumutbare Maßnahmen - etwa durch Fensteröffnen und Lüften - verhindern könnte, im Einzelfall eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme darstellen kann, insbesondere, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht.

Mieter, die durch erhebliche Essens- und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus belästigt werden, haben nach einer Entscheidung des AG Berlin-Charlottenburg (Az. 213 C 94/10) einen Anspruch auf Minderung der Miete.
Die Gerüche von exotischem Essen, die in das Treppenhaus dringen, müssen aber von den Nachbarn geduldet werden, entschied das AG Hamburg-Harburg (WM 93, 39).

Darf der Vermieter einen Zaun im Treppenhaus aufstellen?


Ein Gartenzaun im Treppenhaus verstößt gegen das Mitbenutzungsrecht der Mieter, entschied das AG Elmshorn (Az. 51 C 180/12). Um den Streit zwischen zwei Mietparteien um das Lüften des Treppenhauses zu beenden, ließ ein Vermieter kurzerhand einen Zaun im Treppenhaus anbringen. So war es dem einen Mieter nicht mehr möglich das Fenster zu öffnen. Das Gericht sah in der Gartenzaunkonstruktion im Hausflur den Mitbesitz des Mieters entzogen und eine Verletzung seiner Rechte aus dem Mietvertrag. Der Vermieter musste den Gartenzaun also wieder abreißen und den Konflikt der Streitparteien anders lösen.

erstmals veröffentlicht am 05.04.2013, letzte Aktualisierung am 27.10.2023

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