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Alexander Klemme

Alexander Klemme

Rechtsanwalt
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Alexander Klemme, Rechtsanwalt für Strafrecht in Bielefeld


Sie benötigen rechtliche Beratung in Fragen des Strafrechts? Dann wenden Sie sich an mich und profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im Strafrecht und speziell in Fällen des Jugendstrafrechts und von Jugendstrafverfahren. Sie erreichen mich jederzeit telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular. Sie können mich auch gerne in meiner Kanzlei in der Niederwall 59 in Bielefeld aufsuchen. Falls ich bei Gericht oder in einer Besprechung sein sollte, können Sie einfach eine Nachricht hinterlassen und ich rufe Sie umgehend zurück.

Meine Kompetenzen im Strafrecht


Ich begann mein juristisches Studium an der Universität Bielefeld. Das erste juristische Staatsexamen absolvierte ich 1999 und 2001 beendete erfolgreich mein Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen. Seit 2003 führe ich meine rechtsanwaltliche Zulassung, verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Hamm. Ich vertrete Sie im gesamten Raum Nordrhein-Westfalens. Und das tue ich stets individuell und nach der Prämisse handelnd: „Ehe man tadelt, sollte man immer erst versuchen, ob man sich nicht entschuldigen kann.“

Wie arbeite ich im Strafrecht?


Wenn Sie meine Beratung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren wir normalerweise einen Termin. Bei dieser Erstberatung sprechen wir ausführlich über Ihr rechtliches Anliegen und Ihre Sorgen. Anschließend berate ich Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten, die auf Sie zukommen. Sind sie rechtsschutzversichert, werde ich mit Ihrem Anbieter über die Kostenübernahme reden. Es ist mir ein großes Anliegen, die menschliche Seite eines jeden Falles nicht aus dem Auge zu verlieren, sondern hier sogar den Schwerpunkt in der Beratung und Verteidigung zu legen. Eine angetragene Pflichtverteidigung ist bei mir auch Herzensangelegenheit, und nicht notwendiges Übel.

Warum mir das Jugendstrafrecht besonders am Herzen liegt


Das (Jugend-)Strafrecht beschreibt und behandelt Verstöße gegen das Leben und die Freiheit anderer Menschen, gegen das gesellschaftliche Zusammenleben und die Gemeinschaft. Dieses Rechtsgebiet umfasst unzählige Teilbereiche, u.a. das Betäubungsmittelstrafrecht, verschiedene Bereiche von Tötungsdelikten (Mord und Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Fahrlässige Tötung), Körperverletzungsdelikte, Sexualstrafrecht, Diebstahl, Betrug oder Vermögens- und Bestechungsdelikte, aber auch Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten aller Art.

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in einigen Dingen vom (Erwachsenen-)Strafrecht, jedoch nicht in der Grundsätzlichkeit, d.h. was bei einem Erwachsenen als Straftat bezeichnet wird gilt genauso bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden. Strafrechtliche Fehler kann jeder Mensch begehen und insbesondere bei jungen Menschen ist es wichtig, dass ihnen Hilfestellungen und Halt gegeben werden. Die Jugendlichen sollen direkt aus ihrer Straftat lernen und im Fortgang positiv straffrei bleiben. Deshalb scheue ich mich auch nicht, die vermittelnde Tätigkeit eines Mediators in Anspruch zu nehmen. Schon oft konnten so zerrüttete Verhältnisse zwischen Eltern und Jugendlichen wieder in geregelte, familiäre Bahnen gelenkt werden. Denn nichts ist Wichtiger für einen jungen Menschen, der in die Kriminalität gerutscht ist, als der Halt seines Umfeldes – vor allem durch seine Familie und durch die gute Unterstützung eines Strafverteidigers.

So erreichen Sie mich


Wenn Sie nun einen Termin vereinbaren möchten, können Sie mich telefonisch oder per Email erreichen. Ich freue mich von Ihnen zu hören!

Sie stecken in der Klemme und brauchen unmittelbar Hilfe? Unter meiner 24h Notfalltelefonnummer können Sie mich rund um die Uhr erreichen und erhalten schnelle Hilfe in Strafverteidigungsnotsachen!

Rechtsanwalt Klemme berät Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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