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Georg C. Schäfer

Georg C. Schäfer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
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Über die Anwaltskanzlei Schäfer

Die Anwaltskanzlei Schäfer besteht seit 1997. Wir sind von Beginn an auf das Strafrecht in allen Bereichen spezialisiert und bundesweit tätig.

Gemeinsam mit meiner Kollegin, Rechtsanwältin Sarah Kroll, sind wir Fachanwälte für Strafrecht seit 2001 und 2008.

Wir bearbeiten Jahr für Jahr hunderte von Fällen im Strafrecht und greifen auf langjährige Erfahrung zurück, wie Sie den Belegstellen auf unserer Homepage entnehmen können.

Wir vertreten erfolgreich Ihre Interessen!

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Das Wichtigste:

Machen Sie keine Angaben, die über die Pflichtangaben (§ 111 OWiG) hinausgehen. Handeln Sie sofort! Die Fristen im Strafrecht sind sehr kurz. Der Staat will seinen (angeblichen) Strafanspruch durchsetzen und tut dies mit großer Vehemenz.

Nehmen Sie über Ihren Verteidiger Akteneinsicht, um Informationsgleichstand zu erhalten.

Dämme bauen - in jeder Lage des Verfahrens den Fortgang des Ermittlungsverfahrens und die rechtskräftige Verurteilung vermeiden, die Einstellung des Verfahrens erzielen.

Benennen Sie einen Verteidiger Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger. Geben Sie dem Gericht nicht die Möglichkeit, einen Verteidiger seiner Wahl zu bestimmen.

Dies ist dann ein Verteidiger, der das Vertrauen des Gerichts genießt, nicht aber unbedingt Ihr Vertrauen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin: 030/ 21 75 52 20

Rechtsanwalt Schäfer berät Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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