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Ole Sierck

Ole Sierck

Rechtsanwalt für Migrationsrecht
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Ole Sierck, Ihr Rechtsanwalt für Migrationsrecht in Berlin

Sie haben Fragen zum Migrationsrecht? Als erfahrener Rechtsanwalt werde ich eine passende Lösung für Sie finden und Ihnen helfen, Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich durchzusetzen. Schreiben Sie mir gerne über das Kontaktformular.

Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt

Gegründet habe ich meine Kanzlei im Jahr 2000. Seitdem habe ich umfangreiche Berufserfahrungen sammeln können, die für das tägliche Geschäft eines Rechtsanwalts sehr wichtig sind. Im Laufe dieser Zeit habe ich meine Schwerpunkte unter anderem im Reiserecht und Migrationsrecht gesetzt. Ich konnte mir alle Besonderheiten dieser beiden Gebiete aneignen. Durch mehrere Dozententätigkeiten und meiner Mitgliedschaft in der Prüfungskommission an der Benedict School für Wirtschaft und Recht in Berlin verfüge ich über einen sicheren Umgang mit allen Verfahren, beteiligten Personen und Instanzen. Ihr Anliegen ist bei mir in besten Händen!

Meine Arbeitsweise als Rechtsanwalt

Ich möchte Ihnen eine wirtschaftliche und transparente Arbeit bieten. Wir werden uns zunächst in einem persönlichen Gespräch über Ihr Anliegen unterhalten, sodass ich eine rechtliche Begutachtung vornehmen kann, um Ihnen Ihr Problem in verständlicher Weise zu erklären. Dadurch erhalten Sie einen eigenen Einblick in die rechtliche Situation und können bei der Auswahl, der zur Verfügung stehenden Optionen, mitentscheiden und meine Arbeit nachvollziehen. Ich werde Sie über die Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten aufklären und so eine Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen.

Warum habe ich mich für das Migrationsrecht entschieden?

Mit dem Migrations- oder Ausländerrecht werden die Einreise und der Aufenthalt von Personen geregelt, die nicht über die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes verfügen. Hier geht es unter anderem um Visa, Aufenthaltstitel, Ausweisung, Duldung oder Abschiebung. Für die Einreise und den Aufenthalt müssen demnach Voraussetzungen vorliegen und die richtigen Anträge gestellt werden. Wenn ein Antrag versagt wurde, muss gegen die zuständige Behörde vorgegangen werden, aber auch gerichtliche Schritte können in Erwägung gezogen werden. Die Anerkennung wird durch das Asylverfahrensgesetz geregelt. In all diesen Angelegenheiten sowie Fragen zu Arbeitserlaubnis oder Familienzusammenführung kann ich Ihnen kompetent zur Seite stehen.

Wie finden Sie unsere Kanzlei in Berlin?

Die Kanzlei befindet sich nahe der U-Bahnstationen »Uhlandstraße«, »Spichernstraße«, »Hohenzollernplatz«, »Konstanzer Straße« und »Adenauerplatz«  unterhalb des Kurfürstendamms. So können Sie mich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichen. Parkplätze befinden sich in den umliegenden Straßen.

Kontaktieren Sie mich gerne über das Kontaktformular und wir werden uns mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen. Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag für Sie erreichbar.

Ich freue mich auf Sie!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechtsanwalt Ole Sierck

 

Rechtsanwalt Sierck berät Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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