Aktuelle Rechtsinfos
Angriff auf Wachmann aus Vergeltung für früheren privaten Vorfall ist kein Arbeitsunfall

Der 32jährige als Wachmann beschäftigte W wurde im August 2011 bei einem Streifengang auf dem Gelände einer Firma in Crailsheim von der alkoholisierten Zeugin Z angegriffen. Diese befand sich gegen 6 Uhr morgens auf dem Nachhauseweg von einer nahe gelegenen Diskothek. W erlitt aufgrund Z´s Faustschlag eine Unterkieferprellung.
(Meldung vom 24.05.2013)
Hessisches Finanzgericht entscheidet zum Zugriff des Finanzamtes auf Daten einer Apotheke

Führt ein Apotheker über die nach der Rechtsprechung zulässige Ermittlung der Tageseinnahmen durch Tagesendsummenbons hinaus freiwillig eine von seiner PC-Kasse erstellte Datei mit Einzelaufzeichnungen der Barverkäufe, ist er in der Regel nicht verpflichtet, diese Datei dem Finanzamt bei einer Betriebsprüfung vorzulegen.
(Meldung vom 23.05.2013)
BSG: Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II für ein Ehepaar mit einem zweijährigen Kind nicht verfassungswidrig zu niedrig bemessen

Der Beklagte bewilligte den Klägern zu 1 und 2 sowie ihrem gemeinsamen, am 15. Oktober 2009 geborenen Sohn, dem Kläger zu 3 im Mai 2011 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in Höhe von monatlich 1182 Euro.
(Meldung vom 22.05.2013)
Anspruch von Anwohnern des Flughafens Berlin Brandenburg auf uneingeschränkten Schallschutz am Tage

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg im Hauptsacheverfahren verpflichtet, durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Vorhabenträgerin des Flughafens Berlin Brandenburg das im Planfeststellungsbeschluss für den Tagzeitraum vorgesehene Schallschutzprogramm umsetzt.
(Meldung vom 21.05.2013)
Sturz einer Erzieherin auf Kinderhüpfburg im Freizeitpark

Eine Kinderhüpfburg in einem Freizeitpark muss von dem Betreiber regelmäßig auf ihre hinreichende Luftfüllung überwacht werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Luftfüllung ausreicht, um beim Hüpfen, Besteigen und Verlassen nicht auf dem Boden unter dem Spielgerät aufzuschlagen. Auch das Gewicht eines Erwachsenen muss die Hüpfburg sicher tragen. Wer nach einem Sturz aber Schadensersatz verlangt und behauptet, dass zu wenig Luft in der Hüpfburg war, muss diese Behauptung beweisen.
(Meldung vom 17.05.2013)
Weiterbildung muss nicht wegen Arbeitslosigkeit notwendig sein

Personen, die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz als Verfolgte anerkannt sind, erhalten die Kosten für Weiterbildungen erstattet, soweit diese Kosten nicht nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch getragen werden. Dabei muss die Weiterbildung nicht wegen (drohender) Arbeitslosigkeit notwendig sein. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
(Meldung vom 16.05.2013)
Keine Schadensersatzansprüche von Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung wegen eines Unterstützungsstreiks der Fluglotsen

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat über die Berufungen von vier Fluggesellschaften gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main entschieden, das deren Schadensersatzklagen über insgesamt rund EUR 39.000 abgewiesen hatte.
(Meldung vom 15.05.2013)
Keine Entschädigung für Zeitverlust eines arbeitslosen Sozialleistungsempfängers für Teilnahme an Gerichtsverhandlung

Nimmt ein arbeitsloser Sozialleistungsempfänger in eigener Sache als Kläger an einer mündliche Verhandlung teil, steht ihm hierfür, auch wenn das Gericht sein persönliches Erscheinen angeordnet hat, regelmäßig kein Anspruch auf Entschädigung für Zeitverlust zu.
(Meldung vom 14.05.2013)
Opfer einer Rottweiler - Attacke - keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Wer den Hund seines Nachbarn "Gassi führt", steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart auf die Berufung eines Schwäbisch-Hallers, der den Rottweiler seines Nachbarn betreut hatte und von dem Hund gebissen wurde.
(Meldung vom 13.05.2013)
Motorola gegen Apple: Vorerst keine Entscheidung über Berufung im Patentverletzungsstreit hinsichtlich des Push-E-Mail-Services

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Rechtsstreit über die Verletzung eines Patents zwischen Motorola Mobility LLC (kurz: Motorola) und Apple Sales International (kurz: Apple) mit Zustimmung der Parteien die Verhandlung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung des Bundespatentgerichts über die gegen das Patent gerichtete Nichtigkeitsklage ausgesetzt.
(Meldung vom 10.05.2013)
