Weihnachtsgeld wird bei Berechnung des Elterngelds nicht berücksichtigt

(Meldung vom 03.01.2008)

Bei der Berechnung des Elterngelds sind – entsprechend den Regelungen beim Mutterschaftsgeld – Einmalzahlungen, wie z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachtszuwendungen, Provisionen oder Gratifikationen nicht berücksichtigungsfähig. Mit einem aktuellen Urteil hat das Sozialgericht Münster die Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen Regelung bejaht.

Der Gesetzgeber habe sich bei der Ausgestaltung des Elterngelds – so das Gericht – innerhalb des ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraums gehalten. Unerheblich ist nach Auffassung des Gerichts, dass Arbeitgeber verstärkt dazu übergegangen sind, das 13. Monatsgehalt verteilt auf das Gesamtkalenderjahr als laufenden Arbeitslohn auszuzahlen, da aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung an die arbeitsvertragliche Ausgestaltung der Auszahlung des Arbeitslohns angeknüpft werden darf.

SG Münster Az. S 2 EG 26/07