anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 30.08.2022 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 2999 mal gelesen)

Mit welchen Folgen müssen Falschparker rechnen?

Mit welchen Folgen müssen Falschparker rechnen? © mko - topopt

Parkplätze sind für Autofahrer gerade in Innenstädten schwer zu ergattern. Da wird das Knöllchen fürs falsch parken oft billigend in Kauf genommen. Doch mit welchen Konsequenzen müssen Falschparker rechnen? Wann darf ein falsch geparktes Auto abgeschleppt werden? In welchen Fällen lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens? Und müssen Falschparker auch mit einem Fahrverbot rechnen?

Wann „parkt“ eigentlich eine Fahrzeug?


Ein Fahrzeug parkt im öffentlichen Straßenverkehr, wenn es länger als drei Minuten bewusst vom Autofahrer angehalten wird. Davon zu unterscheiden ist das Halten. Hier bringt der Autofahrer das Fahrzeug gewollt weniger als drei Minuten zum Stehen, verlässt das Fahrzeug aber nicht, oder nur kurz auf Sicht.

Wo dürfen Autos nicht parken?


Grundsätzlich müssen Autofahrer platzsparend und mit ausreichend Raum zum Ein- und Aussteigen parken. In der Regel wird zum Parken der rechte Fahrbahnstreifen genutzt.

Überall dort, wo ein Halteverbot existiert, darf nicht geparkt werden. Das Halten ist beispielsweise an folgenden Stellen nicht erlaubt: in scharfen Kurven, an Bahnübergängen, an unübersichtlichen Stellen, an Fußgängerüberwegen und bis fünf Meter davor, an Kreuzungsbereichen und bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Metern vor einer Ampel, vor Feuerwehrzufahrten, vor Grundstücksein- oder -ausfahrten, an Taxiständen, auf Fahrradwegen, im Kreisverkehr, auf Autobahnen oder in Fußgängerzonen.

Was kostet falschparken?


Wer sein Auto falsch parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ist das Auto weniger als fünf Meter vor oder hinter einer Kreuzung oder Einmündung geparkt, kostet das 10 Euro. Gleiches gilt im Bereich von Grundstücksausfahrten, außerorts auf einer Vorfahrtsstraße, über Schachtdeckeln, in verkehrsberuhigten Bereich oder innerhalb eines markierten Parkverbots. Behindert das Auto den Straßenverkehr sind 15 Euro bis 30 Euro fällig.

Wer auf Fußgängerüberwegen, im Kreisverkehr oder an Taxiständen parkt, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen, das sich auf bis zu 50 Euro erhöhen kann, wenn eine Behinderung des Straßenverkehrs für mehr als drei Stunden hinzukommt.

Wird ein Auto an engen Straßenstellen oder in einer scharfen Kurve geparkt, zahlt der Autofahrer ein Bußgeld von 35 Euro. Ist aufgrund des Falschparkens die Durchfahrt für Rettungsdienste nicht mehr möglich, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro.

Wer auf einer Verkehrsinsel, Fahrradstreifen, Seiten- oder Grünstreifen parkt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro. Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt zu parken kostet 55 Euro. Bei einer zugeparkten Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen kassiert ein Autofahrer ein Bußgeld von 100 Euro plus einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Autofahrer, die in zweiter Reihe parken müssen mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen, mit Behinderung können schnell auch 90 Euro fällig sein.

Autofahrer, die ihren Parkschein oder ihre Parkscheibe um 30 Minuten überziehen, müssen 20 Euro zahlen. Wer unzulässigerweise auf einem Behindertenparkplatz, einem Parkplatz für E-Autos oder einem Parkplatz für Carsharing-Autos parkt, zahlt 55 Euro.

Wann darf ein falsch geparktes Auto abgeschleppt werden?


Ein falsch geparktes Auto darf immer dann abgeschleppt werden, wenn es andere Verkehrsteilnehmer behindert oder sogar gefährdet.

Wird ein Auto von einem anderen Fahrzeug zugeparkt, kann der Autofahrer das Fahrzeug abschleppen lassen, wenn ihm ein Wegfahren nicht möglich ist. Um nicht auf den Kosten des Abschleppvorgangs sitzen zu bleiben, empfiehlt es sich zunächst die Polizei zu verständigen und den Abschleppdienst durch diese beauftragen zu lassen.

Wann darf bei einem nachträglichen Halteverbot abgeschleppt werden?


Wird nachträglich eine Halteverbotszone eingerichtet, so darf ein bereits geparktes Auto nur dann abgeschleppt werden, wenn das Verkehrszeichen dort drei volle Tage gestanden hat, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 3 C 25.16) in Leipzig.

Muss das Bußgeld auch bei abgebrochenem Abschleppvorgang gezahlt werden?


Falschparker müssen auch dann die Kosten für den Abschleppunternehmer, ein Verwarnungsgeld und auch die Verwaltungsgebühren tragen, wenn sie noch vor dem tatsächlichen Abschleppen zurück an ihrem Fahrzeug sind und das Auto selbst aus dem Parkverbot wegfahren, so das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 7 K 2213/09).

Droht bei Falschparken auch ein Fahrverbot?


Falschparken führt nicht sofort zu einem Fahrverbot. Autofahrer, die aber durch wiederholtes Falschparken auffallen, riskieren die behördliche Anordnung einer medizinisch-psychologische Untersuchung, ob sie zum Führen eines Fahrzeugs fähig und geeignet sind. Fällt diese negativ aus, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wann verjährt die Ordnungswidrigkeit „Falschparken“?


Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gilt eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Wer also später einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens erhält, muss diesen nicht zahlen. Diese Verjährungsfrist kann von der Bußgeldstelle aber aus einigen Gründen unterbrochen werden. Ein Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie kompetent, ob eine Verjährung eingetreten ist. Nehmen Sie schnell Kontakt zum Experten auf!

In welchen Fällen lohnt sich beim Bußgeldbescheid wegen Falschparken ein Einspruch?


Ob defekter Parkautomat oder nachträglich aufgestelltes Halteverbotsschild: Immer wenn ein Auto nicht falsch geparkt war, lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Falschparkens. Die Beweislast für den Parkverstoß liegt bei der Behörde.
Wurde der Bußgeldbescheid innerhalb der Dreimonats-Frist erlassen, kann der betroffene Autofahrer innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch bei der zuständigen Behörde eingelegen.


erstmals veröffentlicht am 13.12.2012, letzte Aktualisierung am 30.08.2022

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Auto & Verkehr
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.