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Kategorie: Anwalt Verwaltungsrecht , 12.05.2023 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 11864 mal gelesen)

Kind von Schule abgelehnt: Was können die Eltern jetzt tun?

Kind von Schule abgelehnt: Was können die Eltern jetzt tun? © freepik - mko

Haben Eltern und Kind sich für eine bestimmte Schule entschieden, etwa weil ihnen das Unterrichtsangebot oder die Schulform besonders gefällt, ist die Enttäuschung groß, wenn die Schule das Kind ablehnt. Aus welchen Gründen kann eine Schule ein Kind ablehnen? Was können Eltern jetzt tun? Und wer trägt die Kosten einer Schulplatzklage?

Wann kann eine Schule einen Schüler ablehnen?


Eine Schule kann einen Schüler ablehnen, wenn ihre Aufnahmekapazitäten erschöpft sind oder der Schüler bestimmte Aufnahmekriterien nicht erfüllt. Herkunft und Geschlecht darf allerdings nicht zur Ablehnung an einer Schule führen. Auch die Geschlechterquote an einem Gymnasium ist kein zulässiges Aufnahmekriterium, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. OVG 3 S 74.17). Um einen koedukativen Unterricht zu gewährleisten, muss die Klasse mindestens zu einem Drittel aus Jungs bestehen.

Die Religionsangehörigkeit eines Schülers ist ein zulässiges und verfassungsmäßiges Aufnahmekriterium, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster (Az. 19 B 1095/21) und stellt damit klar, dass katholische Schüler bei der Aufnahme an einer katholischen Schule Vorrang gegenüber nicht bekenntnisangehörigen Schülern haben.

Kein Ablehnungsgrund ist ein auswärtiger Wohnsitz eines Schülers. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster (Az. 19 B 722/11) hat entschieden, dass eine Schule für den Fall, dass sich mehr Schüler als vorhandene Plätze bewerben, nicht mit dem Kriterium "auswärtiger Wohnsitz" Absagen an Schüler erteilen darf. Dieses Kriterium sei kein Ablehnungsgrund in einem Aufnahmeverfahren für eine weiterführende Schule. Schüler müssten im Aufnahmeverfahren bei Anwendung der im Übrigen herangezogenen Aufnahmekriterien denjenigen Schülern, die im Gebiet des Schulträgers wohnen, gleichgestellt werden. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde sei kein gesetzliches Kriterium für die Aufnahme in eine Schule, entschieden die Münsteraner Richter.

Eine Schule, die bilingualen Unterricht anbietet, damit aber keinen eigenständigen Bildungsgang und damit auch keinen Anspruch auf Aufnahme gerade an dieser Schule in den Grenzen der dort verfügbaren Plätze schafft, darf Schüler ablehnen, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az.7 TG 1718/07 u.a.). Offen gelassen hat das Gericht die Frage, ob in einem Gymnasium ein eigenständiger Bildungsgang dann besteht, wenn dort innerhalb der kommenden Jahre neben dem deutschen Abitur auch der Erwerb internationaler Bildungsabschlüsse möglich sein sollte.

Was können Eltern tun, wenn ihr Kind von der Schule abgelehnt wurde?


Drängt sich bei Eltern der Verdacht auf, dass die Ablehnung ihres Kindes an einer Schule etwa aufgrund einer Diskriminierung wegen seines Geschlechts oder seiner Herkunft beruht oder schlicht Fehler bei der Berechnung der Aufnahmekapazitäten gemacht wurden, haben sie die Möglichkeit gegen den Ablehnungsbescheid der Schule innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt den Eltern nur noch der Gang vors Verwaltungsgericht. Dort muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Widerspruchsbescheids eine Klage auf den Schulplatz erhoben werden.

Es empfiehlt sich auch den einstweiligen Rechtsschutz zu bemühen, weil bei einer Klage auf einen Schulplatz Monate bis zur Entscheidung vergehen können. In jedem Fall sollten sich Eltern von einem erfahrenen Anwalt für Verwaltungsrecht vertreten lassen. Er prüft schnell und rechtssicher, ob die Ablehnungsgründe der Schule statthaft sind, wie das weitere Vorgehen aussieht und vertritt die Eltern und den Schüler mit seinem Expertenwissen vor Gericht.

Wer muss die Kosten bei einer Schulplatzklage zahlen?


Das Einklagen eines Schulplatzes kann lange dauern und teuer werden. Haben die Eltern Erfolg mit ihrer Klage, muss die Kommune alle angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten zahlen. Verlieren die Eltern die Schulplatzklage tragen sie die Prozesskosten.

erstmals veröffentlicht am 04.06.2013, letzte Aktualisierung am 12.05.2023

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