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Kategorie: Anwalt Versicherungsrecht , 07.04.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 7005 mal gelesen)

Fußball-Foul: Wer haftet bei Verletzungen?

schmerzender gebrochener Arm in weißem Gipsverband schmerzender gebrochener Arm in weißem Gipsverband © freepik - mko

Egal, ob in der Profi-Liga oder beim Freizeitsport: Ein Fußballspiel lebt vom engagierten Zwei-Kampf. Doch wann ist beim Fußball-Zweikampf die Grenze zwischen gebotener Härte und rechtlich relevanter Unfairness überschritten? Wann haftet ein Fußball-Spieler für ein Foul? Wann gibt es Schmerzensgeld nach einem Fußball-Foul? Und in welchen Fällen ist das Fußball-Foul eine strafbare Körperverletzung?

Wann haftet ein Fußballspieler für ein Foulspiel?


Ein Fußballspieler haftet nicht, wenn er regelkonform und fair spielt und es dabei zu Verletzungen seines Gegenspielers kommt. Daher führen Verletzungen bei einem Fußballspieler im Rahmen eines üblichen Zweikampfs selten zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn der Spieler schuldhaft grob unsportlich und regelwidrig spielt. Technisches Versagen, Spieleifer oder Unüberlegtheit reichen dafür nicht aus. Kampfbetonte Härte machen den Fußball aus. Insoweit nimmt jeder Spieler Verletzungen in Kauf, entschied das Landgericht (LG) Frankental (Az.5 O 57/19).

Dies entschied auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 9 U 138/16) im Fall einer Frauenfußballerin, der als Mittelfeldspielerin von ihrer Gegnerin durch einen Tritt am rechten Unterschenkel eine Fraktur zu gefügt wurde, die zu einer dauerhaften Gehbehinderung führte. Der verletzten Spielerin steht laut Gericht kein Schadensersatz zu, da der Schiedsrichter, Mitspielerinnen und Zuschauern bezeugten, dass kein absichtliches Foul-Spiel vorlag. Für leichte Fahrlässigkeit haften Fußballspieler beim einem Foul nicht, da es sich um eine Sportart mit beachtlichem Gefährdungspotential handelt, so das Gericht.

Ebenso stellt das OLG Koblenz (Az. 3 U 382/15) klar: Ein schlichter Regelverstoß führt noch nicht zur Haftung eines Fußballspielers für Verletzungen, die er seinem Gegner dabei zufügt. Dafür muss die Grenze zur Unfairness deutlich überschritten sein, urteilte das Gericht und wies die Klage eines verletzten Fußballers auf Schmerzensgeld und Schadensersatz ab, dem im Rahmen eines Altherren-Freundschaftsspiels beim Kampf um den Ball seine Nase, sein Jochbein und Augenhöhle gebrochen wurde. Das Gericht erkannte zwar den Verstoß gegen die DFB-Regel an, hielt das Verhalten des Gegners aber im Grenzbereich zwischen der in einem solchen Kampfspiel eigenen gebotenen Härte und der unzulässigen Unfairness.

Auch eine Grätsche im Rahmen eines Altherrenspiels ist als allgemein anerkannte Abwehrmethode beim Fußball erlaubt. Kommt es dabei zu einer Verletzung beim Gegenspieler führt dies nicht zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen, entschied das OLG Nürnberg (Az. 5 U 439/97).

Dies entschied auch das LG München I (Az. 34 O 13010/05) im Fall eines Torwarts der nach dem Ball grätschte und dabei mit einem Gegenspieler zusammenkrachte. Der Torwart hatte laut Beweisaufnahme eine realistische Chance den Ball zu ergattern. Eine absichtliche sog. Blutgrätsche hatte der Torwart nicht im Sinn.

Wann gibt es Schmerzensgeld nach einem Fußball-Foul?


Wird allerdings die Grenze zur Unfairness bei einem Zweikampf deutlich überschritten, haftet ein Fußballspieler für die Verletzungen, die er seinem Gegenspieler zufügt, entschied das OLG Hamm (Az. I-6 U 241/11) im Fall eines Kreisklasse-Spielers, der von seinem Gegenspieler mit gestrecktem Bein gefoult wurde. Dieses Foul führte zu einer Knieverletzung, die den Spieler letztlich berufsunfähig machte. Laut Gericht hat der Spieler den zur Verletzung führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt. Für dieses rücksichtlose Foul muss der Spieler ein Schmerzensgeld von rund 50.000 Euro an den verletzten Gegner zahlen.

Wann ist ein Fußball-Foul eine strafbare Körperverletzung?


Nach einer Entscheidung des OLG Celle (Az. 2 Ss 20/20) begeht ein grob foulender Fußballspieler eine gefährliche Körperverletzung. Eine strafrechtliche Haftung scheidet bei Fußballspielern laut Gericht nur dann aus, wenn die Wettkampfregeln und die sportspezifischen Standards vom Spieler eingehalten werden. Grobe Verstöße gegen diese Regeln seien aber weder durch das erlaubte Risiko des Sports noch durch die Einwilligung des Spielers gedeckt. Ein Fußballspieler, der etwa mit einer sog. Blutgrätsche gegen seinen Mitspieler vorgeht, begeht eine strafrechtlich relevante Körperverletzung.

Zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Fußball-Foul?


Eine Privathaftpflichtversicherung eines Fußballspielers muss für die Folgen eines groben Fouls mit Verletzungsvorsatz, das von ihm begangen wurde, nicht zahlen, entschied das OLG Karlsruhe (Az. 9 U 162/11). Ein Amateurfußballspieler verlangte von seinem Privathaftpflichtversicherer die Freistellung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen, die sein verletzter Gegenspieler forderte. Das Gericht sprach den Privathaftpflichtversicherer von seiner Leistungspflicht frei, weil der Amateurfußballspieler vorsätzlich ein grobes Foulspiel im Sinne der Spielregeln des DFB begangen hatte.


erstmals veröffentlicht am 31.05.2013, letzte Aktualisierung am 07.04.2023

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