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Anita Hillesheim

Anita Hillesheim

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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Tätigkeitsbeschreibung
Willkommen auf meiner Anzeigenseite bei Anwaltssuche.de.

Ich darf mich kurz vorstellen: Ich bin seit 2003 als Rechtsanwältin zugelassen und arbeite seit 2004 als selbständige Anwältin in Bürogemeinschaft mit Frau Rechtsanwältin Ute Stach-Hiller zusammen.

Ich bin als zivilrechtlich orientierte Anwältin tätig und habe einen Schwerpunkt auf dem Familienrecht. Außerdem führe ich als vom Betreuungsgericht bestellte Berufsbetreuerin professionell Betreuungen.

Ich berate und vertrete Sie vertrauensvoll und kompetent in allen rechtlichen Fragestellungen und Problemen rund um folgende Rechtsgebiete:

Allgemeines Zivilrecht
  z.B. Durchsetzung vertraglicher Ansprüche oder Abwehr,
  unberechtigte Forderungen, Geltendmachung und Durchsetzung von
  Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen

Familienrecht
  Ehescheidung, Gestaltung von Eheverträgen
  Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung,
  Kindesunterhalt, Umgangs-und Sorgerecht , nichteheliche
  Lebensgemeinschaft, Trennung, Ansprüche, Folgen

Verkehrsrecht
  Verkehrsversicherungsrecht, Verkehrsstrafrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht
  Bußgeldverfahren, Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Vorsorge
  Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Betreuungsrecht
  Beratung Betreuungsrecht, gerichtlich bestellte Berufsbetreuerin

Im Rahmen einer Erstberatung können Sie Ihr Anliegen ausführlich mit mir besprechen und sich über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten aufklären und beraten lassen. Oft erspart Ihnen eine kompetente anwaltliche Beratung im Vorfeld viel Ärger und evtl. auch Kosten in einem späteren Rechtsstreit. Daher scheuen Sie sich nicht, im Problemfall einen Anwalt zu konsultieren.

Haben Sie die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht in Anspruch zu nehmen, bringen Sie diesen bitte bereits zum ersten Beratungstermin mit.

Gerne beantrage ich auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in gerichtlichen Verfahren für Sie.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt vor Ihrem ersten Besuch in meiner Kanzlei telefonisch einen Beratungstermin.

Weitere Informationen über meine Angebote finden Sie auf meiner Homepage.
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