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Soziale Netzwerke wie Facebook, WhatsApp, X und andere Plattformen sind zu einem wichtigen Teil des Alltags geworden. Sie dienen nicht nur der Kommunikation mit Freunden und Familie, sondern auch der beruflichen Vernetzung und der Teilnahme an Online-Communities. Doch was tun, wenn plötzlich der Zugang zum eigenen Konto gesperrt wird? Sei es durch einen Fehler, eine missverständliche Aktivität oder eine bewusste Sperrung aufgrund von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen. Was können Nutzer jetzt tun?
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Aktuelle und richtungsweisende Entscheidung: Mit Urteil vom 12. Juli 2018, Az BGH III ZR 183/17 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk vererbbar ist. Der Erbe tritt in Hinblick auf das digitale Erbe vollständig in die Rechte des Verstorbenen ein.
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