Seit 1999 selbstständiger Rechtsanwalt in Bayreuth.
- die Durchsetzung von Ansprüchen aus privater oder gesetzlicher Krankenversicherung (medizinisch notwendige Krankenbehandlung, Krankengeld, Krankentagegeld, etc.) Pflegeversicherung auf notwendige Pflegeleistungen
- die Durchsetzung von Ansprüchen aus privater oder gesetzlicher Pflegeversicherung auf notwendige Pflegeleistungen
- die Durchsetzung von Ansprüchen aus privater oder gesetzlicher Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, etc.
Da gerichtliche Verfahren in Arzthaftungsfällen und Auseinandersetzungen mit Versicherungen sehr langwierig sein können, sind wir stets bemüht, zunächst außergerichtliche Lösungen zu erreichen.
Sollten Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte über unsere Kanzlei einen Besprechungstermin.
Bei diesem werden wir Ihren Fall ausführlich besprechen können und abschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten.
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