- Abmahnung
- Betriebskosten
- Mietvertrag
- Mieterhöhung
- Mietminderung
- Kaution
- Kündigung
- Räumung
Oftmals empfiehlt es sich, schon vor Abschluss eines Mietvertrages juristischen Rat einzuholen. So lassen sich Streitigkeiten über einzelne Klauseln oder die Reichweite der übernommenen Verpflichtungen vermeiden. Im Laufe eines Mietverhältnisses kann es zu Konflikten verschiedenster Art kommen, z. B. durch Zahlungsverzug, Verstöße gegen vertragliche Pflichten, Unklarheiten über die Betriebskostenabrechnung etc. Hier bieten wir Ihnen unsere Betreuung sowie eine effiziente Prozessvertretung an.
Wir stehen auch dann an Ihrer Seite, wenn es um die Durchführung von ordentlichen oder fristlosen Kündigungen bzw. die Überprüfung von deren Voraussetzungen geht. Gleiches gilt für den Fall des gerichtlichen Räumungsverfahrens.
Für Vermieter und Hausverwaltungen bieten wir kostengünstige und transparente Kooperationsvereinbarungen für wiederkehrende Leistungen an, insbesondere im Bereich Betriebskostenmanagement und Miethöhenüberwachung. Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot.