Tätigkeitsbeschreibung
Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Arzthaftungsrecht / Medizinrecht vertreten wir bundesweit Patienten hinsichtlich Fragestellungen aus dem Bereich des Arzthaftungsrechts.
Im Speziellen sind hier die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Kunstfehlern, Behandlungsfehlern und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht zu nennen.
Unter dem Begriff "ärztlicher Kunstfehler" sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.
Gerichtliche Verfahren in diesem Bereich sind wegen der insofern bestehenden Beweisschwierigkeiten in den meisten Fällen mit einem hohen (Kosten-) Risiko verbunden. Aus diesem Grund sind wir stets bemüht, eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erzielen.
Ciper & Coll. beraten und vertreten kompetent und qualifiziert medizingeschädigte Patienten bundesweit. Mit mehreren Hundert Arzthaftungsprozessen jährlich verfügen wir über einen hohen Erfahrungsschatz.
Rechtsanwalt Ciper ist Mitgeschäftsführer des Insitituts für die Begutachtung ärztlicher Behandlungen GbR Berlin und Fachbuchautor der Titel "Kunstfehler in der Medizin", "Geburtsschadenrecht" und "Schmerzensgeldrecht - aktuell".
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dann unverbindlich eine erste Einschätzung zu einer möglichen Strategie. Für Ihre Anfrage können Sie das entsprechende Kontaktformular auf unserer Homepage nutzen.
Hinweis: Nutzen Sie bitte bevorzugt das Kontaktformular, um sich mit unserer Kanzlei unverbindlich in Verbindung zu setzen. Wir rufen Sie umgehend zurück. Vielen Dank!
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