Tätigkeitsbeschreibung
Wir beraten und vertreten Sie auf der Insel Sylt, aber auch bundesweit, fundiert und vertrauensvoll bei allen rechtlichen Fragestellungen und Problemen rund um das Erbrecht, sowohl außergerichtlich wie auch im Prozess.
Wenn Sie Erbe sind oder einen Pflichtteilsanspruch haben, setzen wir Ihre Ansprüche durch.
Gleiches gilt natürlich auch dann, wenn es um die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche geht.
Manchmal haben erbrechtliche Konflikte andere Ursachen. Hier kann eine Mediation helfen. Als ausgebildeter Mediator (DAA) wird Rechtsanwalt Rainer Böttner dann für Sie tätig.
Sie sollten uns ansprechen, wenn es um die Formulierung einer letztwilligen Verfügung oder einer Betreuungsvollmacht bzw. Patientenverfügung geht.
Profitieren Sie auch hier von unserer jahrzehntelangen Erfahrung, nicht nur im Erbrecht.
Verschiedene Gerichte, aber auch private Mandanten betrauen uns immer wieder mit der verantwortungsvollen Aufgabe der Testamentsvollstreckung.
Ein guter Testamentsvollstrecker ist sein Honorar wert. Ein schlechter oder unerfahrener Testamentsvollstrecker kann Vermögen vernichten.
35 Jahre Berufserfahrung, davon 15 Jahre als Richter (auch als Nachlassrichter) und konsequente Spezialisierung auf das Erbrecht sind für Sie von Vorteil.
Sie erreichen uns über die angegebene Mobiltelefonnummer auch abends und am Wochenende.
Hinweis: Nutzen Sie bitte bevorzugt das Kontaktformular, um sich mit unserer Kanzlei unverbindlich in Verbindung zu setzen. Wir rufen Sie umgehend zurück. Vielen Dank!
Kanzleistandort / Anfahrt
