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Dr. Uwe Lipinski

Dr. Uwe Lipinski

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Öffentliches Baurecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Tätigkeitsbeschreibung
Das öffentliche Baurecht regelt im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn, dessen Nachbarn und der Baubehörde. Ich vertrete sowohl Baurechtsbehörden, Bauherren, Nachbarn als auch Architekten bei sämtlichen Fragestellungen des öffentlichen Baurechts. Von zunehmender Bedeutung sind die Beratung und gerichtliche Vertretung von Kommunen bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, ebenso die Vertretung von Grundstückseigentümern und Gemeinden in Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO).

Auch im öffentlichen Baurecht liegt in der Regel der Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit zunächst in der außergerichtlichen Interessendurchsetzung.

Sie haben eine Baugenehmigung beantragt, deren Erteilung die Baubehörde verweigert? Oder Sie wollen sich als Nachbar gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Wehr setzen? Bitte kontaktieren Sie mich gegebenenfalls telefonisch oder per E-Mail!
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