Wir vertreten und beraten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei: Ehevertrag und Eheschließung, Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Lebenspartnerschaftsverträge und Aufhebungsverfahren, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen, Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht, Abstammung und Adoption, Namensrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften Sie werden von uns sowohl außergerichtlich, wie auch im Prozess vertrauensvoll, kompetent und effizient beraten und betreut. Als Fachanwälte für Familienrecht beschäftigen wir uns seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Fragestellungen, die in die oben genannten Bereiche fallen. Wenn Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie uns an und vereinbaren bitte einen ersten Termin mit uns. Wir werden über ihre rechtlichen Sorgen ausführlich sprechen. Anschließend beraten wir Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Schritte. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären. Besuchen Sie unsere Homepage und lernen Sie unsere Kanzlei und ihre Mitarbeiter näher kennen.
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