· Erwerb und Entwicklung eigener Marken
· Durchführung der Anmeldung und Eintragung von Marken bei den Markenämtern
· Verkauf, Lizenzierung, Sicherungsübereignung, Verpachtung und Verpfändung von Marken
· Prüfung der Schutzwürdigkeit von Marken
· Maßnahmen zur Verlängerung von Markenrechten
· Markenrecherchen, Markenüberwachungen und Markenverwaltung
· Widerspruch gegen neu eingetragene Marken, die bestehende Markenrechte verletzten
· Vertretung bei streitigen Auseinandersetzungen wegen Markenrechtsverletzungen
· Einstweiligen Verfügungen und Abmahnungen.
Ich setze Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren und vor den Markenämtern effizient und kompetent durch. Insbesondere gewährleiste ich eine zügige Bearbeitung.
Da bei mir als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz das Markenrecht den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet, kann ich Ihnen bei der Lösung Ihres Problems mit sehr fundierten Kenntnissen in diesem Bereich zur Seite stehen. Zahlreiche Referenzen zu meiner Person finden Sie unter www.orthkluth.com/anwaelte/mels-philipp/ . So werde ich bspw. laut JUVE-Handbuch 2012/2013 als Anwalt für IP/IT „häufig empfohlen“, war „an einer der wichtigsten verfahrensrechtlichen Entscheidungen der vergangenen Jahre“ im Markenrecht beteiligt (JUVE Rechtsmarkt, November 2011) und gelte laut Legal500 Deutschland 2012/2013 als „‘herausragender Anwalt’, der ‘höchst empfehlenswert ist für jegliche Art von IP-Fragen’.”
Melden Sie sich gerne, wenn Sie von mir beraten oder vertreten werden wollen, und vereinbaren Sie bitte einen ersten Besprechungstermin.
Wir werden Ihr Anliegen ausführlich besprechen. Gerne berate ich Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten in Ihrer Sache.
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Hinweis: Nutzen Sie bitte das Kontaktformular, um sich mit meiner Kanzlei unverbindlich in Verbindung zu setzen. Wir rufen Sie so schnell als möglich zurück. Vielen Dank!