Herbstlaub: Haus- und Grundstückseigentümer zur Reinigung verpflichtet

(Meldung vom 15.11.2007)

Buntes Herbstlaub bedeckt derzeit zahlreiche Straßen und Wege. Auf Haus- und Grundstückseigentümer kommt in dieser Jahreszeit eine spezielle Aufgabe zu: Sie sind zur Reinigung der Gehwege und Bürgersteige vom Laub verpflichtet.

Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der dem Grundstück anliegender Straßen und Wege auf den jeweiligen Eigentümer. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht haben die Grundstückseigentümer dafür zu sorgen, dass niemand auf dem Laub ausrutscht und sich verletzt.

Vermieter können diese Reinigungspflicht durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag in der Regel auch auf ihre Mieter übertragen. Die Aufsichtspflicht über eine regelmäßige ordnungsgemäße Ausführung verbleibt aber auch in diesem Fall bei dem Vermieter.

PM Haus & Grund vom 31.10.2007