Gut versichert in den Winterurlaub- Passieren kann immer was …

(Meldung vom 06.12.2010)

Der Berg ruft – und viele folgen ihm: Winterurlaub ist bei den Deutschen beliebt. Deshalb reisen viele von ihnen in die alpinen Skigebiete der Nachbarländer Deutschlands. Doch nicht selten endet der Abfahrtslauf in den örtlichen Krankenhäusern.

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt für Urlauber die Behandlungskosten allenfalls in der üblichen Höhe des Gastlandes, maximal aber das, was in Deutschland regulär wäre. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist wichtig, weil sie normalerweise die Differenzen übernimmt, die dabei entstehen können. Und sie kostet sogar weniger als ein Abendessen. Sie empfiehlt sich außerdem, weil sie sogar den Rücktransport in die Heimat bezahlt. Das ist selbst für jene Privatversicherten interessant, deren Versicherer solche Kosten möglicherweise nicht abwickelt.

Wer auf der Piste vom Weg abkommt und am Ende dauerhaft invalide wird, hat Glück im Unglück, wenn er in seinem Policenordner mindestens eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Die Unfallversicherung leistet in solchen Fällen entweder eine Einmalzahlung oder eine Rente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung überweist ebenfalls eine Rente, wenn der verunglückte Wintersportler seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Falls bei einem solchen Malheur Dritte zu Schaden kommen, kann eine Privathaftpflichtversicherung sogar von existenzieller Bedeutung sein: Der Versicherer übernimmt dann die Abwicklung.

Doch nicht nur an den Pisten und Hängen droht gelegentlich Ungemach: Wo viele Touristen absteigen, tummeln sich auch gern Langfinger. Steigen die in Hotelzimmer ein, um sich über das Gepäck der Gäste herzumachen, tritt der Hausratversicherer für den Einbruchdiebstahl ein. Aber Achtung: Schnappen sich Langfinger die Skiausrüstung, die vor der Tür im Schnee steckt, während die Besitzer drinnen beim Jagertee sitzen, zahlt der Versicherer nichts.


PM BDV vom 10.11.2010