Mieter muss Gartenpflegekosten tragen

(Meldung vom 27.08.2007)

Gartenpflegekosten muss ein Mieter unter Umständen auch dann zahlen, wenn er die Grünfläche überhaupt nicht nutzen darf oder kann, entschied jetzt der Bundesgerichtshof.

PM Mieterbund Mittelrhein vom 21.08.2007