Neue Regelungen für Telefonkunden seit 1. September 2007

(Meldung vom 06.09.2007)

Zum 1. September 2007 sind unter anderem für Premium-SMS, Auskunfts- und Kurzwahldienste neue Regelungen in Kraft getreten. Durch Änderungen im Telekommunikationsgesetz soll die Preistransparenz bei den Servicenummern für Kunden verbessert werden.

Wer mittels Premium-SMS Dienste wie Klingeltöne, Wetter- oder Börseninfos abonniert, muss vom Anbieter dieser Dienste künftig vor Vertragsschluss über die wesentlichen Vertragsinhalte informiert werden. Der Kunde muss diese Information dann per SMS bestätigen („Hand-shake“-Verfahren). Außerdem kann der Nutzer einen kostenlosen Hinweis des Anbieters verlangen, wenn die Rechnung 20 Euro im Monat übersteigen sollte.

Bisher musste ein Anbieter nur bei 0900-Rufnummern per Ansage über den Preis pro Minute informieren. Künftig ist die Preisangabe auch bei Auskunftsdiensten (118er-Nummern) und Kurzwahldiensten (SMS und MMS) Pflicht, wenn der Preis pro Minute 2 Euro übersteigt. Aber: Wer 0137-Nummern für Gewinnspiele nutzt, erfährt den Preis erst am Ende des Gesprächs.

Werden die Regelungen zur Preisansage nicht eingehalten, muss man die Verbindung nicht bezahlen. Aber Achtung: In einem solchen Fall muss man beweisen, dass der Anbieter diese gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten hat. Dies ist jedoch sehr schwierig. Gut ist, wenn man Zeugen hat oder sich der Verstoß durch Testanrufe nachvollziehen lässt.

Wer verhindern will, dass teure R-Gespräche auf seine Rechnung geführt werden, kann sich jetzt bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in eine Sperrliste eintragen lassen. Nähere Infos findet man auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de.

PM VZ Rheinland-Pfalz vom 30.08.2007