Räumung – trotz freiwerdender Wohnung im Haus
(Meldung vom 16.06.2008)
Der Vermieter kann auf der Eigenbedarfskündigung und auf Räumung der Wohnung bestehen, obwohl eine im gleichen Haus gelegene Wohnung kurze Zeit später frei wird. Er muss den gekündigten Mietern diese Wohnung auch nicht als Alternativwohnung anbieten (BGH VIII ZR 292/07).Der BGH bestätigte damit eine im Juni 2005 zum 28. Februar 2006 ausgesprochene Eigenbedarfskündigung. Zwar verwies das Gericht auf seine frühere Rechtsprechung, wonach der Vermieter dem gekündigten Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare, im selben Haus gelegene freie Wohnung als Alternative zur Anmietung anbieten müsse. Die Voraussetzungen für diese Anbietpflicht verneinten die Karlsruher Richter aber. Ihre Begründung, die potentielle Alternativwohnung wurde erst zum 31. März frei, die Kündigungsfrist für die mit Eigenbedarf gekündigte Wohnung lief aber schon am 28. Februar ab.
PM DMB vom 04.06.08
