Rückzahlung der Kaution- Vermieter hat sechs Monate Zeit
(Meldung vom 15.06.2009)
Hätten Sie es gewusst? Nach Beendigung eines Mietvertrages hat der Vermieter sechs Monate Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen. Pech für alle, die bei einem Wohnungswechsel dieses Geld für die Zahlung der neuen Kaution verwenden wollten. Die Frist kann sich sogar auf zwölf Monate verlängern, wenn es um die Abrechnung der Betriebskosten geht. Hier kann der Vermieter von der Kaution einen Betrag einbehalten, der der zu erwartenden Nachzahlung der Betriebskosten entspricht.Streit gibt es auch immer wieder bei der Verrechnung zwischen Mieten und Mietsicherheit. Wenn das Mietverhältnis gekündigt worden ist, lehnen es Mieter häufig ab, für die letzten drei Monate Miete zu zahlen und verweisen dabei auf die Mietsicherheit. Irrtum - dieser Weg kann viel Geld kosten, wenn der Vermieter vor Gericht geht, so die Rechtsanwaltskammer Koblenz.
Ganz generell gilt für die Kaution, dass sie den dreifachen Monatsbetrag der Kaltmiete nicht übersteigen darf. Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten mit den ersten drei Mieten zu zahlen. Gerät der Mieter mit den Zahlungen in Verzug und übersteigt der Zahlungsrückstand eine Monatsmiete, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.
Die Mietsicherheit ist auf einem Sparbuch zu verzinsen und ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Mieter und Vermieter können auch Risiko-Anlageformen mit höheren Zinsen vereinbaren. Geht das Geld an der Börse verloren, darf der Vermieter keine neue Kaution fordern und der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, wenn er auszieht.
Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen.
PM RAK Koblenz vom 28.11.08
