Das Ombudsmannverfahren in Zeiten der Finanzkrise – Unabhängiger Schlichter hilft bei Streit mit der Bank
(Meldung vom 23.09.2009)
Für Politik und Wirtschaft war die Finanzmarktkrise das bestimmende Ereignis im Jahr 2008. Der Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers und die Folgen haben grosse Verunsicherung ausgelöst und das Vertrauen in die Anlageberatung beeinträchtigt. Die Krise ist nicht ohne Auswirkungen auf dasOmbudsmannverfahren der privaten Banken geblieben: Gegenüber dem Vorjahr
hat es einen spürbaren Anstieg der Eingaben um rund 30 Prozent gegeben.
Trotz der erheblichen Mehrarbeit haben die fünf Ombudsleute den Bankkunden
im vergangenen Jahr wieder bei Streitigkeiten mit ihrer Bank unentgeltlich
und unbürokratisch geholfen. Der aktuelle Ombudsmann-Tätigkeitsbericht
2008 zeigt: Die aussergerichtliche Streitschlichtung hat sich bewährt und
wird von Bankkunden weiter genutzt.
Rund die Hälfte der Fälle wurde im Jahr 2008 zugunsten der Kunden
gelöst. Dabei gingen Beschwerden zu sämtlichen Bereichen des
Bankgeschäfts ein. Der Schwerpunkt der Streitigkeiten lag im vergangenen
Jahr vor allem im Bereich des Wertpapiergeschäfts (38,6 Prozent aller
Beschwerden). Auch die Lehman-Zertifikate waren Inhalt der Beschwerden.
Diese Fälle liegen den Ombudsleuten aber erst in diesem Jahr zur
Entscheidung vor.
An zweiter Stelle kam der Zahlungsverkehr mit 25,9 Prozent gefolgt vom
Kreditgeschäft mit 20,7 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr waren
Beschwerden, die die Einrichtung oder Fortführung eines Girokontos auf
Guthabenbasis ("Girokonto für jedermann") forderten, weiterhin
rückläufig.
Bereits seit 1992 unterstützen die mittlerweile fünf unabhängigen
Ombudsleute die Bankkunden dabei, Differenzen aus dem Weg zu räumen. Im
Laufe dieser Zeit haben die Kunden diese aussergerichtliche Form der
Streitschlichtung rege genutzt.
Neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren finden sich im
aktuellen Tätigkeitsbericht für 2008 auch repräsentativ ausgewählte
Schlichtungssprüche der Ombudsleute zu den einzelnen Sachgebieten.
Um die Schlichter einzuschalten, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt
schriftlich schildern und notwendige Unterlagen in Kopie beifügen. Die
Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher
Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin zu richten. Wichtig:
Rechtsauskünfte – sowohl telefonisch als auch schriftlich – sowie
Handlungsempfehlungen darf die Kundenbeschwerdestelle nicht geben.
PM Bankenverband vom 14. September 2009
