Am 1. Oktober tritt die Energieeinsparverordnung 2009 in Kraft
(Meldung vom 01.10.2009)
Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), die heute inKraft tritt, wird die Energieeffizienz von Gebäuden entscheidend
verbessert.
Um die Ziele der Bundesregierung bei Energieeinsparung und
Klimaschutz zu erreichen, muss erheblich energieeffizienter gebaut
werden als bisher. Neue Gebäude sollen energetisch besonders sparsam
sein. Bei Altbauten sollen Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu
wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen erreicht werden. Mit der EnEV
2009 werden Neubauten künftig eine um durchschnittlich 30 Prozent
bessere Energiebilanz aufweisen als zur Zeit. Wer in Zukunft an seinem
Altbau größere Modernisierungen vornimmt, muss im Mittel um 30 Prozent
verschärfte energetische Anforderungen einhalten.
Auch wenn ein Gebäudeeigentümer von sich aus keine Modernisierung
seines Hauses durchführt, muss er bestimmte Nachrüstpflichten
erfüllen. In der Praxis ist bei den Neuregelungen hierzu vor allem die
Dämmung bisher ungedämmter oberster Geschossdecken oberhalb beheizter
Räume von Interesse. Nachdem bislang nur die nicht begehbaren,
obersten Geschossdecken von der Dämmpflicht erfasst waren, müssen bis
Ende 2011 nun auch begehbare oberste Geschossdecken gedämmt sein.
Alternativ kann auch das Dach entsprechend gedämmt werden. Die
Nachrüstpflichten gelten nicht für selbstgenutzte Ein- und
Zweifamilienhäuser (Selbstnutzung ab 1. Februar 2002).
In Zukunft soll die Einhaltung der Energieeinsparverordnung auch
stärker kontrolliert werden. Unternehmer müssen die Konformität ihrer
Arbeiten mit der Energieeinsparverordnung bestätigen. Die
Schornsteinfeger werden bei der Feuerstättenschau auch die
Übereinstimmung von Heizungsanlagen mit bestimmten energetischen
Anforderungen prüfen.
Mit der EnEV 2009 hat die Bundesregierung für den Gebäudebereich einen
wesentlichen Eckpunkt ihres Integrierten Energie- und Klimaprogramms
umgesetzt.
PM BMVBS 30.09.09
