Augen auf bei EC- und Kreditkarten: Im Zweifelsfall die Zahlung mit Karte ablehnen

(Meldung vom 02.12.2009)

In der Vorweihnachtszeit boomt das Geschäft und die Kassen des Einzelhandels klingen. In dem Rummel kann es jedoch leicht passieren, dass gestohlene oder gefälschte EC- und Kreditkarten zum Bezahlen eingesetzt werden. In der Regel geschieht dies an Kassen, die mit dem elektronischen Lastschriftverfahren arbeiten oder an solchen, die bei Umsätzen unter der Genehmigungsgrenze - trotz EC-Cash-Verfahren mit Eingabe der PIN - nicht die Sperrsysteme der Kreditwirtschaft überprüfen.

Durch das richtige Verhalten können Gewerbetreibende und Kassenpersonal dazu beitragen, die Schäden, die dadurch jedes Jahr zu Lasten der betroffenen Unternehmen entstehen, nachhaltig zu begrenzen oder von vornherein auszuschließen.

Tipps für Unternehmer:
- Achten Sie bei der Akzeptanz der Debit- und Kreditkarten auf Ihre Sicherheit - nur bei Stammkunden genügen Karte und Unterschrift! Ansonsten sollten Sie sich absichern, indem Sie sich en Personalausweis zeigen lassen oder Sperrdateien abfragen.
- Bei Zahlungsvorgängen mit Debitkarten sollten Sie grundsätzlich das sichere EC-Cash-Verfahren mit Eingabe der PIN verwenden. Dies garantiert Ihnen die Zahlung.
- Sofern Sie das elektronische Lastschriftverfahren nutzen, sollten Sie sich dem KUNO-Verfahren des Handels anschließen oder sicherstellen, dass Ihr Netzbetreiber daran teilnimmt. Nähere Infos finden Sie unter http://www.kuno-sperrdienst.de
- Nutzen Sie bei der Annahme von Kreditkarten nach Möglichkeit nur Kassen mit Online-Autorisierung und nicht den anfälligeren Belegdruck von Hand.
- Rufen Sie bei offenkundigen Betrugsversuchen sofort die Polizei über 110.
- Schulen Sie Ihr Personal entsprechend den Verhaltensempfehlungen der Polizei und legen Sie folgende Tipps an Ihren Kassen aus.

Tipps für das Kassenpersonal:
- Prüfen Sie bei Kartenzahlung, ob der auf der Karte angegebene Vorname (weiblich/männlich) zur Kundin oder zum Kunden passt.
- Vergleichen Sie die Unterschriften von Zahlungsbeleg und Karte.
- Lassen Sie sich im Zweifelsfall Ausweisdokumente mit Lichtbild (z. B. Personalausweis oder Führerschein) vorlegen.
- Lehnen Sie bei Unstimmigkeiten die Kartenzahlung sicherheitshalber ab und schlagen Sie andere Zahlungsarten vor (Bargeld oder Einsatz anderer Karten).

PM Polizeiliche Kriminalprävention vom 24.11.09