Wintereinbruch: Hauseigentümer zur Räumung verpflichtet
(Meldung vom 03.12.2009)
In vielen Teilen Deutschlands ist der Winter eingezogen und es schneit. Damit kommt auf die Haus- und Grundstückseigentümer eine spezielle Aufgabe zu: Sie sind zur Räumung der Gehwege und Bürgersteige verpflichtet.Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der dem Grundstück anliegenden Straßen und Wege auf den jeweiligen Eigentümer. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht haben die Haus- und Grundstückseigentümer dafür zu sorgen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt.
Vermieter können diese Räumungspflicht durch eine entsprechende Regelung im Mietvertrag auch auf ihre Mieter übertragen. Die Aufsichtspflicht über eine regelmäßige ordnungsgemäße Ausführung verbleibt aber auch in diesem Fall beim Vermieter.
PM Haus & Grund vom 15.10.09
