Unterhaltszahlungen für Scheidungs- und Trennungskinder steigen kräftig an - Gerichte veröffentlichten neue Tabellen für den Kindesunterhalt
(Meldung vom 12.01.2010)
Verschiedene deutsche Oberlandesgerichte, darunter in Düsseldorf sowie die Oberlandesgerichte in Süddeutschland, haben soeben neue Unterhaltstabellen für den Kindesunterhalt veröffentlicht.Danach steigen die Unterhaltssätze teilweise kräftig an und sind im bundesweiten Schnitt 13 % höher als noch im Jahr 2009.
Grund für die kräftigen Zuschläge sind nach den Pressemitteilungen der Gerichte die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz festgelegten Erhöhungen der steuerlichen Kinderfreibeträge und des Kindergeldes. Darüberhinaus hatte der Bundesgerichtshof (BGH) nach Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes zum 1. Januar 2010 wichtige Entscheidungen zur einheitlichen Rechtsanwendung getroffen, die in die Leitlinien einzuarbeiten waren.
Das Gesetz lässt den Richterinnen und Richtern im Unterhaltsrecht wegen der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe („angemessener Unterhalt") zwar einen verhältnismäßig weiten Spielraum. Leitlinien bezwecken daher z. B. nach der Mitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart zu den Erhöhungen innerhalb dieses Rahmens eine möglichst gleiche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte. Sie gewähren Beratungssicherheit, weil die Rechtsprechung damit durchschaubarer und berechenbarer wird. Zugleich bleibe Raum für eine individuelle Behandlung von besonderen Fällen.
Die Süddeutschen Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken verständigen sich seit 2002 auf die einheitlichen Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL), deren Überarbeitung seit der letzten Fassung 2008 anstand. Die Unterhaltsbeträge orientieren sich seitdem am jeweils neu festgesetzten steuerlichen Existenzminimum. Angepasst wurde auch die sog. „Düsseldorfer Tabelle" des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die bundesweit als „Richtschnur" dient, auch wenn es im süddeutschen Raum davon gewisse Abweichungen gibt.
Während sich der Kindesunterhaltsbedarf im Jahr 2010 nun erneut um etwa 13 % erhöht hat sind jedoch sowohl der Studentenunterhaltsbedarf als auch die Selbstbehaltssätze (bundeseinheitlich) unverändert geblieben. Sobald das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Mindestbedarf von Kindern verkündet hat, kann sich hinsichtlich der Selbstbehalte Änderungsbedarf ergeben. Hinsichtlich des Studentenbedarfs ist eine Angleichung entsprechend der staatlichen Ausbildungsförderung vorgesehen.
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt
Nettoeinkommen
des unterhaltspflichtigen Elternteils Altersstufen in Jahren Prozentsatz Bedarfs-
kontrollbetrag
0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18
1. bis 1500 317 364 426 488 100 770/900
2. 1501 - 1900 333 383 448 513 105 1000
3. 1901 - 2300 349 401 469 537 110 1100
4. 2301 - 2700 365 419 490 562 115 1200
5. 2701 - 3100 381 437 512 586 120 1300
6. 3101 - 3500 406 466 546 625 128 1400
7. 3501 - 3900 432 496 580 664 136 1500
8. 3901 - 4300 457 525 614 703 144 1600
9. 4301 - 4700 482 554 648 742 152 1700
10. 4701 - 5100 508 583 682 781 160 1800
über 5101 nach den Umständen des Falles
PM DANSEF vom 08.01.10
