Pünktlichkeit trotz Schnee und Streik

(Meldung vom 03.02.2010)

Wer aufgrund eines Streiks im Öffentlichen Nahverkehr oder wegen eisglatter Straßen zu spät zur Arbeit erscheint, muss die versäumte Zeit möglicherweise nacharbeiten. Arbeitnehmer sollten daher bei angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen im Verkehr rechtzeitig Vorkehrungen für einen pünktlichen Arbeitsbeginn treffen. Auch angesichts der Schneefall-Warnungen von Wetterdiensten sei es ratsam, sich früher als sonst auf den Weg zur Arbeit zu machen. Der Chefjurist des ACE, Volker Lempp, sagte: " Es ist allein Sache des Arbeitnehmers, dass und wie er pünktlich zur Arbeit kommt. Es liegt an ihm, dafür alle Möglichkeiten auszuschöpfen, beispielsweise indem er früher aufsteht, mit Arbeitskollegen Fahrgemeinschaften bildet oder Taxi fährt“. Objektive Hindernisse wie Schnee, Glatteis oder Streik befreiten grundsätzlich nicht von der Arbeitspflicht. Lempp: „Wer es nicht rechtzeitig schafft, muss halt nacharbeiten oder einen Gehaltsabzug hinnehmen“. Arbeitsrechtliche Sanktionen seien allerdings mangels Verschulden in der Regel nicht möglich, fügte der ACE-Experte hinzu.

PM ACE 02. Februar 2010