Närrisch, aber in Maßen: Genuss muss nicht im Saufgelage enden
(Meldung vom 11.02.2010)
Die närrische "Fünfte Jahreszeit" steuert ihrem Höhepunkt entgegen. Für viele gehört Alkohol in der Faschingszeit zum ausgelassenen Feiern dazu. Doch wenn der Genuss in Exzessen ausartet, ist es mit dem Spaß schnell vorbei. Vor allem für Jugendliche ist eine gute Party mit Kampftrinken verbunden. Die Folgen: Einlieferung ins Krankenhaus oder gewalttätige Auseinandersetzungen. Damit bei Veranstaltungen der Spaß im Vordergrund steht und Polizei und Rettungsdienste nicht zum Einsatz kommen, sind Festveranstalter verpflichtet, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Eine Checkliste finden diese im Internet unter http://www.staygold.polizei-beratung.deAuf der Seite ist auch der Jugendschutz-Trainer eingestellt, der über aktuelle Regelungen zur Alkoholabgabe und entsprechende Sanktionen informiert.
Hilfreiche Tipps, wie bei Promille-Opfern Erste Hilfe geleistet werden kann, sind eingestellt unter http://www.staygold.eu/erste-hilfe-tipps-fuer-promille-opfer/erste-hilfe-tipps-fuer-promille-opfer.html
Checkliste für Festveranstalter: http://www.staygold.polizei-beratung.de/Checkliste-Festveranstalter.pdf
Jugendschutztrainer für Gewerbetreibende, Festveranstalter, Einzelhandel und Gastronomie: http://www.staygold.polizei-beratung.de/
PM Polizeilichen Kriminalprävention vom 27.01.10
