Bausparverträge sind übertragbar
(Meldung vom 13.04.2010)
Ein Eigenheim steht auf der Wunschliste der Deutschen nach wie vor ganz oben. Der erste Schritt zu den eigenen vier Wänden führt oftmals über einen Bausparvertrag. Auf 123,4 Mrd € summierten sich Ende 2009 nach Angaben der Deutschen Bundesbank die Bauspareinlagen bei den Bausparkassen in Deutschland. Manchmal ändern Bauwillige jedoch ihre ursprüngliche Planung, so dass ein Bausparvertrag nicht mehr benötigt wird. Was ist dann zu tun?Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat zum Beispiel die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben. Eine Übertragung an einen Dritten liegt zwar im Ermessen der Bausparkasse – diese stimmt in der Regel jedoch zu.
Vorausgesetzt, derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann ausreichende Bonität nachweisen und ist Angehöriger gemäß § 15 Abgabenordnung (AO). Dazu zählen Eheleute, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zu. Allerdings können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere Vorschriften festgelegt sein. Es ist ratsam, sich beim Kundenberater darüber zu informieren.
PM Bankenverband vom 23.03.2010
