Reisepass seit 1. November mit Fingerabdrücke
(Meldung vom 05.11.2007)
Am 1. November wurde der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation eingeführt. Ab diesem Antragsdatum hergestellte Pässe enthalten zusätzlich zwei Fingerabdrücke als biometrische Daten im Chip. Damit setzt Deutschland als erster Mitgliedstaat der Europäischen Union alle Vorgaben der 2002 in Kraft getretenen passrechtlichen EG-Verordnung um.Bundesinnenminister Dr. Schäuble erklärte dazu: „Die Fingerabdrücke sind so einzigartig wie der Mensch selbst. Sie helfen uns, Kriminellen technologisch einen Schritt voraus zu sein. Es soll nicht mehr gelingen, mit gefälschten Pässen in den gemeinsamen europäischen Schengenraum einzureisen. Biometrieunterstützte Kontrollen werden möglich und verhindern auch den Missbrauch echter Pässe durch unberechtigte, dem Dokumenteninhaber ähnlich sehende Personen. Außerdem profitieren deutsche Bürgerinnen und Bürger schon bei der Passantragstellung. Alle Anträge werden zukünftig elektronisch gestellt und zur Passproduktion übermittelt, das verkürzt die Wartezeiten. Bund, Länder und Kommunen sind nach den bundesweiten Tests für den Start der neuen Prozesse gut vorbereitet.“
Wer ab dem 1. November einen Reisepass beantragt, wird zwei Finger (im Regelfall die Zeigefinger) kurz auf ein elektronisches Aufnahmegerät, einen Scanner, legen. Die Abdrücke werden dann mit den Passantragsdaten an die Bundesdruckerei GmbH versandt und dort im Chip des Passes gespeichert. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Standards für die Aufnahme und Übermittlung der Fingerabdrücke wurden deshalb federführend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt. Auch im Chip selbst sind die Daten sicher. Nur ausgewählte Behörden werden darauf zugreifen dürfen. Insbesondere die Fingerabdrücke sind gegen unberechtigtes Auslesen geschützt, dafür hat sich Deutschland auf europäischer Ebene eingesetzt. Nur Staaten, die von der Bundesrepublik spezielle Berechtigungszertifikate für ihre Lesegeräte erhalten, werden zukünftig die Fingerabdrücke deutscher Bürgerinnen und Bürger aus elektronischen Pässen lesen können.
Die nationale Rechtsgrundlage für sämtliche Neuerungen bilden die im Juli dieses Jahres vom Bundesrat verabschiedete Passgesetznovelle sowie die begleitenden Verordnungen. Neben der Einführung der Fingerabdrücke im ePass wurden darin weitere Änderungen im Pass- und Ausweiswesen zum 1. November 2007 geregelt, beispielsweise ändern sich die Laufzeiten bei Kinderreisepässen. Einen Grund, zum Stichtag extra das Bürgeramt aufzusuchen, gibt es allerdings nicht: Alte Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Auch die Passgebühren bleiben unverändert.
Weitere Informationen zu deutschen Pass- und Ausweisdokumenten sind abrufbar unter www.ePass.de.
PM Bundesministerium des Innern vom 31.10.2007
