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Kategorie: Anwalt Strafrecht , 03.04.2023 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 3505 mal gelesen)

Mobbing und Gewalt unter Schülern – Was tun?

Depressive Frau Opfer von Cybermobbing und Cyberbullying Depressive Frau Opfer von Cybermobbing und Cyberbullying © freepik - mko

Bedrohungen, Beleidigungen und Schlägereien gehören zum Alltag vieler Schüler. Laut aktuellen Studien erlebte jeder zehnte Schüler Mobbing und Gewalt an der Schule. Zudem sind Schüler in ihrer Freizeit sog. Cybermobbing über Social Media, wie WhatsApp oder Instagram, ausgesetzt. Was können Schüler und Eltern bei Mobbing tun? Und mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen müssen Mobbing-Täter rechnen?

Wie erkennt man Mobbing in der Schule?


Mobbing in der Schule meint nicht die normalen alltäglichen Konflikte oder Streitigkeiten unter Schülern. Mobbing liegt vor, wenn ein Schüler über längere Zeit von anderen schikaniert oder ausgegrenzt wird. Mobbing-Opfer kann jeder werden.

Wichtig ist, dass Eltern und Lehrer die Anzeichen von Mobbing frühzeitig erkennen und handeln. Schüler, die Opfer von Mobbing werden, versuchen dies gegenüber ihrer Umwelt oft zu verbergen. Eltern und Lehrer sollten aufmerksam werden, wenn ein Schüler Verletzungen hat, die er nicht erklären kann. Auch Isolation, Rückzug in eine virtuelle Welt, Kopf- und Buchschmerzen, Schlafstörungen, Verschlechterungen der schulischen Leistungen sowie im schlimmsten Fall Suizidgedanken können auf Mobbing hindeuten.

Was können Eltern bei Mobbing in der Schule tun?


Merken Eltern, dass ihr Kind in der Schule Mobbing ausgesetzt ist, sollten sie zunächst im Gespräch mit dem Kind den genauen Sachverhalt herausarbeiten. Wann, wo und von wem gehen die Schikanen aus? Das Kind sollte von den Eltern ermutigt werden, seinen Klassenlehrer oder einen Vertrauenslehrer anzusprechen. Es ist wichtig, die Schule so schnell wie möglich zu benachrichtigen. Ist der Schüler nicht in der Lage dazu, sollten die Eltern das Gespräch mit Lehrern und Schulleitung suchen. Sowohl Lehrer als auch die Schule haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Schülern. Verletzen sie diese, kann das zu Schadensersatzansprüchen beim betroffenen Schüler führen.

In Rollenspielen können Eltern ihrem Kind Handlungsoptionen bei Mobbing-Attacken beibringen. Der Schüler selbst sollte, wenn möglich, nicht auf die Angriffe reagieren. So wird er als Mobbing-Opfer für die anderen schnell uninteressant.

Wie verhält sich die Schule bei Mobbing und Vandalismus richtig?


Oberstes Gebot bei einem Mobbing-Vorfall in der Schule ist dem Opfer Glauben zu schenken. Kein Schüler wird sich ohne Not als Mobbing-Opfer outen. Bei Mobbing in der Schule geht es immer um ein unerwünschtes Verhalten gegenüber Schülern oder Lehrern. Dies sollte etwa in einem Präventions-Leitfaden klar definiert und mit Sanktionen belegt werden. Hilfreich ist auch Lehrer als sog. Mobbing-Beauftragte zu benennen, an die sich Schüler vertrauensvoll wenden können.

Wird der Schule ein Mobbing-Vorfall mitgeteilt, gilt es zeitnah das Gespräch mit dem Opfer und Täter zu suchen. Nach der Ermittlung des Sachverhalts ist ggfs. ein Konfliktlösungsgespräch zwischen Opfer und Täter möglich. In jedem Fall sollten die Eltern der beiden Parteien informiert werden.

Eine Schule darf Mobbing-Täter vom Schulunterricht suspendieren. So darf sie eine Schülerin für fünf Tage vom Unterricht ausschließen, weil diese über ihr Handy andere – jüngere – Schüler mit dem Zusenden von Pornos und Gewaltvideos belästigte. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe (Az. 1 K 740/06) und stellte klar, dass die von der Schülerin verbreiteten brutalen Gewalt- und Pornoszenen geeignet seien, das seelische Gleichgewicht und das sittliche Empfinden der Schüler, die solche Videosequenzen auf ihrem Handy erhielten, massiv zu beeinträchtigen und Angstzustände hervorzurufen. Zu Recht dürfe die Schulleitung in diesem Fall strenge Maßnahmen ergreifen, insbesondere um andere Schüler von Nachahmungstaten abzuhalten.

"Fick dich, Alter" oder "Das ist doch Scheiße hier!" sind Sprüche, die zu einem Ausschluss von einer Klassenfahrt führen können, urteilte das VG Berlin (Az. VG 3 A 219.08).

Schüler, die Vandalismus am oder im Schulgebäude betreiben, können von Schulveranstaltungen, wie Kursfahrten, ausgeschlossen werden. Dies entschied das VG Berlin (Az. VG 3 L 1317.17) im Fall eines volljährigen Schülers, der nachts von der Polizei dabei erwischt wurde, wie er Graffiti an die Wände des Schulgebäudes schmierte.

Was hilft gegen Cybermobbing von Schülern?


Cybermobbing ist ein ernstes Problem im Schüleralltag. Opfer, Eltern und Lehrer stehen dem virtuellen Mobbing oft hilflos gegenüber. Oft ist den jugendlichen Tätern nicht bewusst, welche strafrechtlichen Konsequenzen mit Cybermobbing verbunden sind.

Wie sollten Schüler und Eltern sich bei Cybermobbing verhalten?


Wurde ein Schüler Opfer einer Cybermobbing-Attacke gilt es für Eltern zunächst zusammen mit dem Kind den Sachverhalt herauszuarbeiten, den Täter zu identifizieren und mögliche Verhaltensschritte zu bestimmen. Beleidigungen, unerlaubt veröffentlichte Fotos oder Chat-Verläufe sollten zu Beweiszwecken dokumentiert werden. Im nächsten Schritt gilt es die Schule vom Vorfall zu informieren. Sollte es im Rahmen des Cybermobbings zu schweren Beleidigungen, Drohungen, Erpressungen oder Nötigungen gekommen sein, ist eine Anzeige bei der Polizei geboten.

Was kann die Schule bei Cybermobbing tun?


Wird der Schule ein Fall von Cybermobbing unter den Schülern bekannt, bietet sich es sich ggfs. an, zunächst ein Gespräch zwischen Opfer und Täter zu initiieren, um den Konflikt zu lösen. In jedem Fall sollten die Eltern der Beteiligten über den Vorfall informiert werden.

Wichtig zu wissen: Lehrer dürfen sich nur mit Einwilligung der Eltern Einblick in das Handy eines Schülers verschaffen. Sie dürfen das Handy aber einziehen und es der Polizei aushändigen. Liegt der Verdacht auf eine Straftat vor, darf nur die Staatsanwaltschaft oder Polizei sich gegen den Willen der Eltern Zugang zum Schüler-Handy verschaffen.

Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen müssen Mobbing-Täter rechnen?


Schüler ab dem Alter von 14 Jahren haften strafrechtlich für ihr Verhalten. Bei Mobbing können die Straftatbestände Beleidigung, Verleumdung, Nötigung und Nachstellung/Stalking vorliegen, die mit Geldstrafen und Freiheitsentzug geahndet werden können.

Mobbing-Täter unter 14 Jahren haften nach dem Zivilrecht, wenn sie jemanden absichtlich verletzten oder quälen. Sie können gezwungen werden eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der sie sich verpflichten ihr Verhalten zu unterlassen. Kommt es zu einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, drohen hohe Vertragsstrafen.

Das Mobbing-Opfer kann zivilrechtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Täter verlangen.
Was vielen Cybermobbern nicht bewusst ist: Virtuelle Beleidigungen, Nötigungen, Erpressungen oder Drohungen per Handy sowie die unerlaubte Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial im Internet werden mit realen Strafen geahndet! Neben Schadensersatz oder Schmerzensgeld hat der Cybermobber in schweren Fällen auch mit Haftstrafen zu rechnen – sofern er entsprechend strafmündig ist.

Wer mit seinem Handy etwa filmt, wie ein anderer Schüler verprügelt wird und diese Aufnahmen im Internet verbreitet macht sich wegen Gewaltdarstellung strafbar. Bei der Verbreitung von beleidigenden Bildern oder Videos über gefakte Nutzerprofile werden die Straftatbestände der üblen Nachrede, Beleidigung oder Verleumdung erfüllt. Heimliche Video- oder Bildaufnahmen während des Schulunterrichts, die ins Internet gestellt werden, stellen zudem einem Verstoß gegen das Kunsturheberrecht dar.


erstmals veröffentlicht am 06.03.2018, letzte Aktualisierung am 03.04.2023

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