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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht , 11.05.2023 (Lesedauer ca. 4 Minuten, 4266 mal gelesen)

Autounfall: Diese 5 Punkte müssen Sie jetzt beachten!

verbeulte Autos nach Auffahrunfall verbeulte Autos nach Auffahrunfall © freepik - mko

Nach einem Autounfall ist die Aufregung bei allen Unfallbeteiligten groß. Jetzt gilt es sich richtig zu verhalten. Was muss man nach einem Autounfall zuerst machen? Muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden, wenn es gekracht hat? Welche Beweise sollte man am Unfallort unbedingt sichern? Und sollte man ein Schuldanerkenntnis unterschreiben?

1. Sofort Unfallstelle sichern!

Nach einem Autounfall muss sofort die Unfallstelle abgesichert werden. Dafür muss der Warnblinker am Fahrzeug eingeschaltet, die Warnweste angezogen und das Warndreieck innerorts 50 Meter, auf Landstraßen mindestens 100 Meter und auf Autobahnen 150 Meter, je nach Gegebenheit bis zu 400 Meter, vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Vergisst der Autofahrer das Warndreieck aufzustellen und kommt es dadurch zu einem weiteren Auffahrunfall, haftet er für diesen Unfall zu 50 Prozent, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 26 U 12/13).

2. Erste-Hilfe bei verletzten Unfallbeteiligten leisten!

Jetzt gilt es bei verletzten Unfallbeteiligten schnell Erste-Hilfe zu leisten und den Notruf 112 mit Angabe des Unfallorts, Unfallhergang, Zahl der Verletzten und Art der Verletzungen, zu kontaktieren. Wer keine Erste-Hilfe leistet macht sich strafbar! Bei Autobahnen zeigt der Pfeil an den Leitplanken die Richtung zur nächsten Notrufsäule an.

3. Ggfs. Polizei verständigen!

Sind bei einem Verkehrsunfall Personen zu Schaden gekommen oder wenn ein großer Sachschaden verursacht wurde, sollte immer die Polizei verständigt werden. Gleiches gilt, wenn ein Unfallbeteiligter Unfallflucht begeht oder der Verdacht aufkommt, das ein Unfallbeteiligter unter Alkohol oder Drogen sein Fahrzeug geführt hat. Hat ein Autounfall keine Personenschäden oder größere Sachschäden verursacht, muss die Polizei nicht zwingend verständigt werden. Es reicht aus, wenn die Daten der Unfallbeteiligten, insbesondere des Unfallverursachers, ausgetauscht werden.

4. Beweise sichern!

Im nächsten Schritt geht es an die Sicherung der Beweise. Oft ist den Unfallbeteiligten der Unfallhergang im Nachhinein nicht mehr ganz präsent. Aus diesem Grund sollten alle beteiligten Autokennzeichen und die Zeugen mit ihren Personalien notiert sowie ein Unfallbericht erstellt werden. Dazu gehören auch Angaben zum Wetter, zur Sicht, den Straßenverhältnissen oder zum Auftreten des Unfallgegners (evtl. Alkoholeinfluss). Der Unfallbericht sollte von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Zudem sollten Fotos von der Unfallstelle, den Unfallschäden und der Verkehrssituation gemacht werden. Bei Autounfällen im Ausland empfiehlt es sich eine Kopie der Grünen Versicherungskarte einzufordern.

5. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben!

Egal wie eindeutig Ihnen Ihre Schuld am Autounfall vorkommt, unterschreiben sie am Unfallort auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis! Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die spätere Schadensregulierung haben. Damit Sie sich in der Aufregung nach einem Autounfall richtig verhalten, haben wir eine Checkliste fürs Handschuhfach erstellt – zum Ausdrucken!

TOP-Fehler nach einem Autounfall

TOP-Fehler: Kontakt zur gegnerischen Versicherung

Unfallbeteiligte sollten keinen direkten Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen. Die Mitarbeiter der Versicherung arbeiten im Sinne ihres Unternehmens. Oft werden berechtigte Ansprüche eines Geschädigten unter den Tisch fallen gelassen. Überlassen sie die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt für Verkehrsrecht.

TOP-Fehler: Angaben zum Unfallgeschehen machen

Unfallbeteiligte sind nur zur Abgabe ihrer Personalien und Versicherungsdaten verpflichtet. Zum Unfallgeschehen müssen und sollten Unfallbeteiligte am Unfallort keine Angaben machen. In keinem Fall sollte ein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, welche Angaben Sie zum Unfallgeschehen machen sollten.

TOP-Fehler: Fahrzeug zu früh fortbewegt

Wer ein unfallbeteiligtes Fahrzeug zu früh von der Unfallstelle fortbewegt, verändert die Beweissituation. Erst wenn alle Beweise sichergestellt wurden, können die Unfallfahrzeuge bewegt werden.

TOP-Fehler: Gutachten durch Sachverständigen einer Versicherung

Bei Gutachtern, die von einer Versicherung beauftragt wurden, besteht die Befürchtung, dass sie ihr Gutachten zum Autounfall im Sinne Ihres Auftraggebers verfassen. Ein von Ihnen beauftragter Gutachter wird Ihre Interessen sowie die geltende Rechtslage berücksichtigen. Ab einer Schadenshöhe von 750 Euro können Sie den Gutachter selbst aussuchen.

TOP-Fehler: Verzicht auf einen Anwalt für Verkehrsrecht

Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist Experte bei der Abwicklung eines Autounfalls, sei es mit der Versicherung, dem Unfallgegner oder den Ermittlungsbehörden. Er kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder vor einem Gericht durch. Lassen Sie keine berechtigten Ansprüche durch die Lappen gehen und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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Autounfall - Fragen und Antworten

+ Autounfall - wie verhalte ich mich richtig?

Hilfreiche Tipps, wie man sich nach einem Autounfall richtig verhält, erhalten Sie in unserer Unfall-Checkliste fürs Handschuhfach.

+ Autounfall - wie läuft das mit der Versicherung?

Der Unfallschaden kann bei der Kfz-Versicherung telefonisch, schriftlich oder ggfs. auch online, gemeldet werden. Die Kfz-Versicherung nimmt Ihre Unfallmeldung anhand eines Unfallbogens auf und wird Ihnen die weitere Vorgehensweise mitteilen.

+ Autounfall - wo anrufen?

Ein selbstverschuldeter Autounfall mit Schäden bei anderen Unfallbeteiligten muss der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet werden. Eigene Schäden müssen bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Geschädigte eines Autounfalls melden sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

+ Autounfall - wer zahlt?

Bei einem unverschuldeten Autounfall zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Bei einer Teilschuld zahlt sie den Schaden nur teilweise.

+ Autounfall - was zahlt die gegnerische Versicherung?

Die gegnerische Kfz-Versicherung zahlt bei einem unverschuldeten Autounfall die Sachschäden, Gutachterkosten, Anwaltskosten, Schmerzensgeld und alle weiteren Schäden, die aufgrund des Autounfalls entstanden sind.

+Autounfall - wer zahlt Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld wird bei einem unverschuldeten Autounfall von der gegnerischen Kfz-Versicherung gezahlt.

+ Autounfall - wer zahlt Gutachter?

Der Gutachter wird bei einem unverschuldeten Autounfall von der gegnerischen Kfz-Versicherung gezahlt und kann ab einer Schadenshöhe von 750 Euro selbst ausgesucht werden.

+ Autounfall - wer zahlt Arbeitsausfall?

Verdienstausfall kann als weiterer Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher geltend gemacht werden.

+ Autounfall - wer haftet Fahrer oder Halter?

Für einen Autounfall haftet nicht nur der Fahrer, sondern aufgrund der Betriebsgefahr auch der Halter. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt.

+ Autounfall - wie lange dauert es bis die Versicherung zahlt?

Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

+ Autounfall - wie hoch steigt Versicherung?

Wie hoch Ihre Kfz-Versicherung nach einem Autounfall steigt, hängt von Ihrer Kfz-Versicherung und von Ihrem Versicherungstarif ab.


erstmals veröffentlicht am 02.04.2019, letzte Aktualisierung am 11.05.2023

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