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Kategorie: Anwalt Erbrecht , 02.04.2019 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 5334 mal gelesen)

Erbrecht-Ratgeber

älteres Ehepaar sitzt fröhlich auf einer Parkbank älteres Ehepaar sitzt fröhlich auf einer Parkbank © freepik - mko

Was gibt es bei einem Testament zu beachten? Was ist ein Berliner Testament? Was steht im Erbschein? Wie berechnet sich ein Pflichtteil? Was gehört zum Nachlass? Aus welchen Gründen kann enterbt werden? Was versteht man unter gesetzlicher Erbfolge? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? Welches Gericht ist für das Erbe zuständig? Wir geben Ihnen kompetente und rechtssichere Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Erbrecht.

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Was gehört zum Erbrecht?

Alle Gesetze und Regelungen, die für den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen sowie für den Nachlass relevant sind, gehören zum Erbrecht. Das Erbrecht ist in Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetzt geregelt, wonach Eigentum und Erbrecht verfassungsmäßig gewährleistet werden. Seine Ausgestaltung findet es vorwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es wird durch das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz ergänzt.

Was kostet ein Anwalt für Erbrecht?

Bei erbrechtlichen Angelegenheiten kostet eine Erstberatung 190,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ggfs. einer Pauschale von 20 Euro für Post und Telekommunikation. Im Anschluss daran kann das Anwaltshonorar entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, als Pauschale oder als Stundenhonorar vereinbart werden. Bei Gerichtsverfahren darf die Honorarvereinbarung nicht unter der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes liegen. Die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit (Gegenstandswert) und der Art bzw. des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit (Gebührensatz).
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei erbrechtlichen Angelegenheiten in der Regel nur die Kosten für eine Beratung. Die Kosten des Gerichtsverfahrens können je nach Bedürftigkeit und Erfolgsaussichten des Verfahrens als Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Welche Gerichte sind bei erbrechtlichen Angelegenheiten zuständig?

Für erbrechtliche Angelegenheiten, wie die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, die Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckungsverfahren und die Ermittlung von Erben ist das Nachlassgericht zuständig. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Welches Nachlassgericht örtlich zuständig ist, ergibt sich aus dem letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Verstorbenen.

erstmals veröffentlicht am 14.03.2019, letzte Aktualisierung am 02.04.2019

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