Familienrecht: Grundsätzliches zum Unterhaltsanspruch
Themenbereich: Ehe & Familie
Das Unterhaltsrecht bildet den Schwerpunkt in der Praxis des Familienrechts. Es umfasst alle Unterhaltsansprüche aus dem Bereich des Ehegatten- und Verwandtenunterhalts sowie Ansprüche nicht verheirateter Eltern.
[vom 05.03.2012]
Das Unterhaltsrecht bildet den Schwerpunkt in der Praxis des Familienrechts. Es umfasst alle Unterhaltsansprüche aus dem Bereich des Ehegatten- und Verwandtenunterhalts sowie Ansprüche nicht verheirateter Eltern.
[vom 05.03.2012]
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Familienrecht: Grundsätzliches zum Unterhaltsanspruch
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um:
a. die durch Verwandtschaft begründete Unterhaltspflicht gemäß den §§ 1605ff BGB (Kindes- und Ausbildungsunterhalt), d.h.
den Unterhalt ehelicher und nichtehelicher Kinder gegen die Eltern,
den Unterhalt der Eltern gegen die Kinder,
den Unterhalt der Kinder gegen Großeltern und
sonstige Ersatzansprüche;
b. die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht, die sich unterteilt in Familien-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt;
c. Unterhaltsansprüche der Mutter/des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Anlass der Geburt.
Trotz einer Vielzahl von Besonderheiten jedes einzelnen Unterhaltsanspruchs müssen bei jedem Anspruch folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. eine Anspruchsgrundlage,
2. die Bedürftigkeit des Berechtigten,
3. die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten.
Rechtsanwältin
Familienrecht Jägerallee 26, 14469 Potsdam
